Drucksache - 2732/V  

 
 
Betreff: Planungsidee für die Winterzeit der Einzelhandelsgeschäfte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Radloff-Gleitze 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
01.12.2020 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 27.10.2020
2. Beschluss vom 01.12.2020
3. VzK SB vom 14.09.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe ckseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin 18.08.2021

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2732/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Planungsidee für die Winterzeit der Einzelhandelsgeschäfte

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.12.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2732/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen und sich beim Senat dafür einzusetzen, dass Einzelhandelsgeschäfte die Möglichkeit erhalten, in der Winterzeit und vor allem im Weihnachtsgeschäft Kundinnen und Kunden bei deutlich unfreundlicherem Wetter nicht im Regen stehen zu lassen. Es sollte dabei die Möglichkeit der Aufstellung von Pavillons geprüft werden. Bei einer Antragstellung sollen die Genehmigungen kurzfristig und unkompliziert erteilt werden.

 

Das Bezirksamt hat am  31.08.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Zum 2. November 2020 wurden zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitere Regeln und Maßnahmen beschlossen, die in einem weitgehenden Lockdown mündeten.

Diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass der Einzelhandel die Geschäftstätigkeit weitgehend herunterfahren musste, so dass es keinen Bedarf für Regenunterstände vor Geschäften gab.

Wegen des Abstandsgebots und der Vermeidung von Menschengruppen im öffentlichen Raum wären die vorgeschlagenen Maßnahmen zudem kontraproduktiv.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 31.08.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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