Drucksache - 2665/V  

 
 
Betreff: Mehr Mittel für die Schuldnerberatungen in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Lötzer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2021 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM - im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.11.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE vom 08.09.2020
2. Beschluss vom 17.09.2020
3. VzK ZB vom 05.02.2021
4. Anlage
5. VzK SB vom 09.11.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .10.2023

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2665/V

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme - über

Mehr Mittel für die Schuldnerberatungen in Mitte

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2665/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. sich kurzfristig mit den Schuldnerberatungen im Bezirk zusammen zu setzen, um

angesichts des deutlich steigenden Hilfebedarfs noch in diesem Jahr und für das

kommende Jahr einen raschen Ausbau der bestehenden Angebote zu organisieren

und ggf. dafür erforderliche zusätzliche Finanzmittel beim Senat zu beantragen;

 

  1. für den nächsten Doppelhaushalt 2022/23 eine dauerhaft bessere finanzielle und

personelle Ausstattung der Schuldnerberatungen im Bezirk zu planen.
 

Das Bezirksamt hat am 31.10.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Wie im Zwischenbericht vom 25.01.2021 mitgeteilt, wurden die Schuldnerberatungen im Januar 2021 angeschrieben und gebeten, an ihre jeweiligen Berichte vom Sommer 2020 (s. Große Anfrage 2509/V) anzuknüpfen und insbesondere zu den Veränderungen in der Art des Klientels und der Beratung sowie zu der Anzahl eventuell abgewiesener Klient*innen wegen mangelnder Kapazitäten Stellung zu nehmen. Weiterhin wurden die Schuldnerberatungen zur Abschätzung der Bedarfe für den Doppelhaushalt 2022/2023 aufgefordert, die vom Amt für Soziales im Jahr 2019 eingeführte Statistik für das Jahr 2020 und eine Kalkulation für das Jahr 2022 abzugeben.

Alle Schuldnerberatungen berichteten, dass sich die Art der Beratung unter den Bedingungen der Corona-Pandemie erheblich verändert habe. Die Beratungen fanden nach Online- oder telefonischer Kontaktaufnahme durch die Klient*innen fast ausschließlich zunächst telefonisch später auch teilweise per Videokonferenz statt. Persönlichen Kontakt gab es nur noch sehr eingeschränkt zur Abstimmung von Einzelheiten oder der Unterlagenübergabe. Dennoch wurden unter Einhaltung entsprechender Schutzbestimmungen teilweise noch Akutsprechstunden in Präsenz abgehalten.

Die eingegangenen Berichte, Statistiken und Kalkulationen wurden mit den für das Jahr 2020 erreichten Mengen und den bisher eingesetzten finanziellen Mitteln ins Verhältnis gesetzt. Dabei wurden auch die kritischen Auswertungen zur Entwicklung der Höhe der Mengen im Verhältnis zur Erhöhung der Zuwendungssummen aus dem Bericht zur Drucksache 2152/V berücksichtigt. Diese zeigten, dass die in den Jahren 2015 bis 2019 erfolgte prozentuale Erhöhung der eingesetzten finanziellen Mittel nicht annähernd dem prozentualen Anstieg der Kontakte entsprach, sodass die Stückkosten der Bestandsträger immer weiter angestiegen sind.

Insbesondere wegen der in der Coronazeit veränderten Bedingungen war ein Vergleich mit den Vorjahren nicht mehr vertretbar. Zudem verfolgen die Schuldnerberatungen jeweils verschiedene Konzeptionen und Verfahrensweisen, was die Vergleichbarkeit der Träger untereinander erschwert. Einige Träger legen Wert darauf, die Klienten über einen längeren Prozess zu betreuen, ohne dass es zu einem Verfahren kommt, während andere zügig in das Verfahren steuern. Damit ergeben sich eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Vermittlung in ein Verfahren und teilweise erhebliche Abweichen in der Mengenstatistik der einzelnen Träger.
 

Dieses Phänomen besteht seit Jahren und wurde schon in einem gemeinsamen Workshop mit allen Schuldnerberatungen sowie Vertreter*innen des Bezirksamtes und des zuständigen Ausschusses der BVV diskutiert. Eine Verständigung dazu gibt es nach wie vor nicht. Unschöne Auseinandersetzungen zur Mengenrevision mit einem Mengenkorrekturverfahren, aus dem erhebliche Kürzungen und Schwankungen der Gesamtmenge und damit auch der Stückkosten resultierten, waren die Folge.

Schuldner- und Insolvenzberatung - Produkt 80001

 

Zuwendung 2020

Zuwendung  2021

Zuwendung 2022

Zuwendung 2023

Summe Bedarf                    

   1.313.891,55 €

    1.329.431,47 €

   1.343.673,38 €

   1.334.467,61 €

Zuweisung SenFin

 1.153.000,00 €

   1.178.000,00 €

   1.162.000,00 €

  1.445.300,00 €

Aufstockung       BA Mitte

- 160.891,55 €

       - 151.431,47 €

     - 181.673,38 €

   +  110.832,39 €

Seit 2020 sind den Schuldnerberatungen insgesamt folgende Zuwendungen gewährt worden:

 

 

 

 

 

In den Jahren 2020 bis 2022 musste das Bezirksamt ausweislich der Tabelle jeweils mehr als 150.000 € aus dem Bezirkshaushalt aufwenden, um die erforderlichen Bedarfe der Schuldnerberatungen zu decken.

 

r das Planjahr 2023 waren dem Bezirksamt Mitte von der SenFin zunächst 1.161.863 €r die Schuldnerberatungen zugewiesen worden. Eine Aufstockung seitens des Bezirks war eingeplant. Mit weiteren Globalsummenzuweisungen im Laufe des Jahres ist die Zuweisung seitens der SenFin für die Schuldnerberatungen verstärkt worden, sodass die bezirkliche Ansatzverstärkung angesichts der angespannten Haushaltssituation zurückgeführt und zur Untersetzung der Pauschalen Minderausgabe genutzt wird. 

 

Mit der Fortschreibung der Globalsumme 2024/2025 wurde die Zuweisung r die Schuldnerberatungen um 143.000 € erhöht, sodass der Ansatz für das Jahr 2024 bei 1.491.000 € liegt, für 2025 mit 1.499.000 € veranschlagt ist.

 

Allerdings steht die Mittelerhöhung unter dem Vorbehalt einer tatsächlichen Angebotsausweitung. Im Schreiben der SenFin zur Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2024/2025 vom 20.07.2023 heißt es dazu:

 

Die Richtlinien der Regierungspolitik sehen eine Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung in den Bezirken vor, wofür zusätzliche Mittel i.H.v. 1,0 Mio. € bereitstehen. Die Mittel wurden in den Transferplafond übernommen, wodurch dieser für die Schuldner- und Insolvenzberatung auf 10,4 Mio. € ansteigt. Die zusätzlichen Mittel werden den Bezirken für Angebotsausweitungen bereitgestellt. Entsprechend sind die bezirklichen Planmengen beim Produkt „80001 VT Schuldnerberatung/ Insolvenzberatung“ erhöht worden. Die Finanzierung dieser Planmengenerhöhung steht zugleich unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Angebotsausweitung und wird zum Jahresende mit der Basiskorrektur überprüft.“

 

Die Planmengen für die Bezirke sind jeweils um 10,6% angehoben worden. Für den Bezirk Mitte entspricht dies einer Anhebung von 16.754 im Jahr 2022 um 1.775 auf insgesamt 18.529 Planmengen. Sofern diese Angebotsausweitung nicht oder nicht vollständig erreicht wird, wird das zusätzliche Budget i.H.v. rd. 143.000 € ganz oder teilweise im Rahmen der Basiskorrektur wieder abgezogen. Insofern gilt es, die angegebenen Planmengen zu erreichen, um die volle Zuweisungssumme auszuschöpfen.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt.

Berlin, den   .10.2023

 

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen