Drucksache - 2665/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2665/V Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Mehr Mittel für die Schuldnerberatungen in Mitte Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2665/V):
Das Bezirksamt wird ersucht,
angesichts des deutlich steigenden Hilfebedarfs noch in diesem Jahr und für das kommende Jahr einen raschen Ausbau der bestehenden Angebote zu organisieren und ggf. dafür erforderliche zusätzliche Finanzmittel beim Senat zu beantragen;
personelle Ausstattung der Schuldnerberatungen im Bezirk zu planen. Das Bezirksamt hat am 31.10.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Wie im Zwischenbericht vom 25.01.2021 mitgeteilt, wurden die Schuldnerberatungen im Januar 2021 angeschrieben und gebeten, an ihre jeweiligen Berichte vom Sommer 2020 (s. Große Anfrage 2509/V) anzuknüpfen und insbesondere zu den Veränderungen in der Art des Klientels und der Beratung sowie zu der Anzahl eventuell abgewiesener Klient*innen wegen mangelnder Kapazitäten Stellung zu nehmen. Weiterhin wurden die Schuldnerberatungen zur Abschätzung der Bedarfe für den Doppelhaushalt 2022/2023 aufgefordert, die vom Amt für Soziales im Jahr 2019 eingeführte Statistik für das Jahr 2020 und eine Kalkulation für das Jahr 2022 abzugeben. Alle Schuldnerberatungen berichteten, dass sich die Art der Beratung unter den Bedingungen der Corona-Pandemie erheblich verändert habe. Die Beratungen fanden nach Online- oder telefonischer Kontaktaufnahme durch die Klient*innen fast ausschließlich zunächst telefonisch später auch teilweise per Videokonferenz statt. Persönlichen Kontakt gab es nur noch sehr eingeschränkt zur Abstimmung von Einzelheiten oder der Unterlagenübergabe. Dennoch wurden unter Einhaltung entsprechender Schutzbestimmungen teilweise noch Akutsprechstunden in Präsenz abgehalten. Die eingegangenen Berichte, Statistiken und Kalkulationen wurden mit den für das Jahr 2020 erreichten Mengen und den bisher eingesetzten finanziellen Mitteln ins Verhältnis gesetzt. Dabei wurden auch die kritischen Auswertungen zur Entwicklung der Höhe der Mengen im Verhältnis zur Erhöhung der Zuwendungssummen aus dem Bericht zur Drucksache 2152/V berücksichtigt. Diese zeigten, dass die in den Jahren 2015 bis 2019 erfolgte prozentuale Erhöhung der eingesetzten finanziellen Mittel nicht annähernd dem prozentualen Anstieg der Kontakte entsprach, sodass die Stückkosten der Bestandsträger immer weiter angestiegen sind. Insbesondere wegen der in der Coronazeit veränderten Bedingungen war ein Vergleich mit den Vorjahren nicht mehr vertretbar. Zudem verfolgen die Schuldnerberatungen jeweils verschiedene Konzeptionen und Verfahrensweisen, was die Vergleichbarkeit der Träger untereinander erschwert. Einige Träger legen Wert darauf, die Klienten über einen längeren Prozess zu betreuen, ohne dass es zu einem Verfahren kommt, während andere zügig in das Verfahren steuern. Damit ergeben sich eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Vermittlung in ein Verfahren und teilweise erhebliche Abweichen in der Mengenstatistik der einzelnen Träger. Dieses Phänomen besteht seit Jahren und wurde schon in einem gemeinsamen Workshop mit allen Schuldnerberatungen sowie Vertreter*innen des Bezirksamtes und des zuständigen Ausschusses der BVV diskutiert. Eine Verständigung dazu gibt es nach wie vor nicht. Unschöne Auseinandersetzungen zur Mengenrevision mit einem Mengenkorrekturverfahren, aus dem erhebliche Kürzungen und Schwankungen der Gesamtmenge und damit auch der Stückkosten resultierten, waren die Folge.
Seit 2020 sind den Schuldnerberatungen insgesamt folgende Zuwendungen gewährt worden:
In den Jahren 2020 bis 2022 musste das Bezirksamt ausweislich der Tabelle jeweils mehr als 150.000 € aus dem Bezirkshaushalt aufwenden, um die erforderlichen Bedarfe der Schuldnerberatungen zu decken.
Für das Planjahr 2023 waren dem Bezirksamt Mitte von der SenFin zunächst 1.161.863 € für die Schuldnerberatungen zugewiesen worden. Eine Aufstockung seitens des Bezirks war eingeplant. Mit weiteren Globalsummenzuweisungen im Laufe des Jahres ist die Zuweisung seitens der SenFin für die Schuldnerberatungen verstärkt worden, sodass die bezirkliche Ansatzverstärkung angesichts der angespannten Haushaltssituation zurückgeführt und zur Untersetzung der Pauschalen Minderausgabe genutzt wird.
Mit der Fortschreibung der Globalsumme 2024/2025 wurde die Zuweisung für die Schuldnerberatungen um 143.000 € erhöht, sodass der Ansatz für das Jahr 2024 bei 1.491.000 € liegt, für 2025 mit 1.499.000 € veranschlagt ist.
Allerdings steht die Mittelerhöhung unter dem Vorbehalt einer tatsächlichen Angebotsausweitung. Im Schreiben der SenFin zur Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2024/2025 vom 20.07.2023 heißt es dazu:
„Die Richtlinien der Regierungspolitik sehen eine Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung in den Bezirken vor, wofür zusätzliche Mittel i.H.v. 1,0 Mio. € bereitstehen. Die Mittel wurden in den Transferplafond übernommen, wodurch dieser für die Schuldner- und Insolvenzberatung auf 10,4 Mio. € ansteigt. Die zusätzlichen Mittel werden den Bezirken für Angebotsausweitungen bereitgestellt. Entsprechend sind die bezirklichen Planmengen beim Produkt „80001 – VT Schuldnerberatung/ Insolvenzberatung“ erhöht worden. Die Finanzierung dieser Planmengenerhöhung steht zugleich unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Angebotsausweitung und wird zum Jahresende mit der Basiskorrektur überprüft.“
Die Planmengen für die Bezirke sind jeweils um 10,6% angehoben worden. Für den Bezirk Mitte entspricht dies einer Anhebung von 16.754 im Jahr 2022 um 1.775 auf insgesamt 18.529 Planmengen. Sofern diese Angebotsausweitung nicht oder nicht vollständig erreicht wird, wird das zusätzliche Budget i.H.v. rd. 143.000 € ganz oder teilweise im Rahmen der Basiskorrektur wieder abgezogen. Insofern gilt es, die angegebenen Planmengen zu erreichen, um die volle Zuweisungssumme auszuschöpfen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
Keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt. Berlin, den .10.2023
Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger
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