Drucksache - 2540/V  

 
 
Betreff: Neue Grundschule - nachhaltige Planungen implementieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Siewer, Schepke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) - Gäste bitte vorher anmelden überwiesen   
Schule Entscheidung
13.08.2020 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 09.06.2020
2. BE Schule vom 13.08.2020
3. Beschluss vom 20.08.2020
4. VzK SB vom 21.12.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 15.12.2020

Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900

Schul- und Sportamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2540/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Neue Grundschule – nachhaltige Planungen implementieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.08.2020  folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2540/V):

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

bei den anstehenden Planungen für das neue Schulgebäude an der Reinickendorfer Straße darauf hinzuwirken, dass

  1. auf dem Dach der Schulgebäude und der Sporthalle Photovoltaikanlagen geplant und realisiert werden;
  2. für die gesamten Dachflächen der Schule ein Regenwassermanagement erstellt wird, bei und mit dem die (kurz- und mittelfristige) Speicherung und Versickerung des anfallenden Niederschlags auf eigenem Grundstück der Schule und auf dem anliegenden Grundstück des SUZ, das auch im Eigentum des Bezirks liegt, ermöglicht und genehmigt wird; bei der Planung der Speicherung z.B. in einer intelligenten Zisterne und deren Standort, ist das SUZ einzubeziehen;
  3. bei der Planung und der Durchführung des Bauvorhabens und den bauvorbereitenden Maßnahmen der Bestand an alten und wertvollen Bäumen auf dem Grundstück der Schule und insbesondere des SUZ erhalten und geschont wird; hierzu soll geprüft werden, inwiefern der Baukörper u.a. als Blockrandbebauung errichtet werden kann;
  4. bei der Planung der Lage des Schulgebäudes und der Freiflächen und der Durchführung des Bauvorhabens das kleine Gebäude, welches „altes Klassenzimmer“ genannt wird und den ersten Klassenraum aus den 1960er Jahren auf dem Grundstück des SUZ beherbergt, erhalten und dem SUZ zugänglich und nutzbar bleibt.

 

Das Bezirksamt hat am 15.12.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Zuständig für die Planung und Umsetzung der Baumaßnahme ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

 

zu 1.

Die Gebäude der BSO II, zu denen auch der Schulneubau in der Reinickendorfer Straße gehört, werden bis zur Fertigstellung und Übergabe an den Bezirk eine funktionsfähige Photovoltaikanlage erhalten.


zu 2.

Das Regenwassermanagement ist Bestandteil der Planungen seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, bzw. das beauftragte Planungsbüro. Die Planungen sind bisher nicht abgeschlossen.
Sofern erforderlich, wird auch die Fläche des Schulumweltzentrums (SUZ) mit berücksichtigt.

 

zu 3. und 4.

Die Grundstücksfestlegung für den Schulneubau ist erfolgt. Die Lage der Gebäude auf dem Grundstück ist ebenfalls Bestandteil der Planungen in Verantwortung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen; auch hier liegt ein abschließender Planungsstand nicht vor.

 

Die Belange des SUZ werden im Planungsprozess im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Partizipationsgespräche erörtert. Sowohl der Bezirk Mitte (als Träger des SUZ) als auch die für das pädagogische Personal zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vertreten die Interessen des SUZ im Planungsprozess, und vertreten sie gemeinsam nach Kräften.

 

Um die Belange des SUZ berücksichtigen zu können fand zur erforderlichen Abstimmung, insbesondere mit Hinblick auf die Abbildung von Schulfreiflächen auf den Flächen des SUZ, zusätzlich ein Vor-Ort-Termin statt. Die Teilnehmenden bestanden aus Vertretenden der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dem Schul- und Sportamt und dem SUZ.

 

Das sogenannte „alte Klassenzimmer“ befindet sich nicht auf dem neuen Schulgrundstück, sondern auf dem verbleibenden Gelände des SUZ. Bei der Herrichtung des Schulgartens sowie der Gymnastikwiese wird – soweit möglich – der Erhalt des „alten Klassenzimmers“ berücksichtigt.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht zu beziffern.

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 15.12.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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