Drucksache - 2540/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900 Schul- und Sportamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2540/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Neue Grundschule – nachhaltige Planungen implementieren Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.08.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2540/V):
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei den anstehenden Planungen für das neue Schulgebäude an der Reinickendorfer Straße darauf hinzuwirken, dass
Das Bezirksamt hat am 15.12.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Zuständig für die Planung und Umsetzung der Baumaßnahme ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
zu 1. Die Gebäude der BSO II, zu denen auch der Schulneubau in der Reinickendorfer Straße gehört, werden bis zur Fertigstellung und Übergabe an den Bezirk eine funktionsfähige Photovoltaikanlage erhalten. zu 2. Das Regenwassermanagement ist Bestandteil der Planungen seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, bzw. das beauftragte Planungsbüro. Die Planungen sind bisher nicht abgeschlossen.
zu 3. und 4. Die Grundstücksfestlegung für den Schulneubau ist erfolgt. Die Lage der Gebäude auf dem Grundstück ist ebenfalls Bestandteil der Planungen in Verantwortung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen; auch hier liegt ein abschließender Planungsstand nicht vor.
Die Belange des SUZ werden im Planungsprozess im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Partizipationsgespräche erörtert. Sowohl der Bezirk Mitte (als Träger des SUZ) als auch die für das pädagogische Personal zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vertreten die Interessen des SUZ im Planungsprozess, und vertreten sie gemeinsam nach Kräften.
Um die Belange des SUZ berücksichtigen zu können fand zur erforderlichen Abstimmung, insbesondere mit Hinblick auf die Abbildung von Schulfreiflächen auf den Flächen des SUZ, zusätzlich ein Vor-Ort-Termin statt. Die Teilnehmenden bestanden aus Vertretenden der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dem Schul- und Sportamt und dem SUZ.
Das sogenannte „alte Klassenzimmer“ befindet sich nicht auf dem neuen Schulgrundstück, sondern auf dem verbleibenden Gelände des SUZ. Bei der Herrichtung des Schulgartens sowie der Gymnastikwiese wird – soweit möglich – der Erhalt des „alten Klassenzimmers“ berücksichtigt. A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht zu beziffern.
keine Berlin, den 15.12.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek |
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