Drucksache - 2464/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.: 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2464/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Kleine Kinder unterstützen – Familien entlasten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.04.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2464/V): Die aktuellen Corona-Pandemie stellt fast alle Menschen vor nie geahnte Herausforderungen. Selbstverständlich ist der Schutz von Gesundheit und Leben die wichtigste Aufgabe. Dennoch brauchen Kinder und Familien gerade jetzt verlässliche Unterstützung, die über die finanzielle Förderung hinausgeht. Für Eltern mit kleinen Kindern beschränkt sich die Unterstützung oft auf den Wunsch des Gesetzgebers, der Arbeitgeber möge Homeoffice ermöglichen. Was jedoch, selbst wenn dies ermöglicht wird, keine dauerhafte akzeptable Lösung für Eltern – und Kinder – darstellen kann. Auch die Kinderperspektive scheint in der aktuellen Debatte keine Rolle zu spielen. Dabei ist es in der Bildungsforschung unstrittig, dass frühkindliche Bildung für den weiteren Bildungserfolg von Kindern entscheidend ist. Das Bezirksamt wird daher ersucht zu prüfen, wie ein sinnvolles Konzept für die Beschäftigung und Betreuung von Kleinkindern jenseits der Spielplätze aussehen kann und wie Spielplätze und Sportstätten, soweit es das Infektionsrisiko zulässt, schrittweise geöffnet werden können. Eine Möglichkeit könnten Spielstraßen nach Wiener Vorbild sein. Wenig befahrene Straßen sollen als Spielstraßen genutzt werden, damit Kinder, unter Wahrung der Abstandsregeln, genug Platz zum Spielen und Fahrradfahren haben. Zudem wird das Bezirksamt ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass Kitas und Tagespflegeeinrichtungen auch in dieser Ausnahmesituation zwingend digitale und interaktive Angebote bereitzustellen haben, um den Kontakt zu den Kindern und unter den Kindern zu fördern. Zudem sollen die bezirklichen Kitas und Tagespflegeeinrichtungen mit einem Leitfaden ausgestattet werden, wie in der aktuellen Situation die Qualität in der frühen Bildung aufrechterhalten werden kann. Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, bestehende Kontaktverbote für kleine, gleichbleibende (private) Betreuungsgemeinschaften zu lockern und Kindertagespflegestellen, in denen nicht mehr als fünf Kinder betreut werden, zu öffnen. Alle diese Maßnahmen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass sich insbesondere die Eltern dazu verpflichten, Hygienemaßnahmen und Mindestabstände zu beachten und deren Einhaltung zu verfolgen. Das gilt insbesondere auch für die Eltern, die sich auf den Spielplätzen treffen. Ohne Selbstdisziplin der Erwachsenen, eigenverantwortlich mit neuen Spielräumen umzugehen, wird es nicht gelingen. Das Bezirksamt hat am 18.08.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Die Ausbreitung von Corona/Covid-19 und die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben unser aller Alltag durcheinandergebracht. Besonders die Schließungen von Schulen und Kitas stellten Familien vor große Herausforderungen. Oberstes Ziel war daher Kinder, Jugendliche und Familien in dieser außergewöhnlichen Situation nicht alleine zu lassen.
Während des Lockdowns wurde senatsseitig aber auch in den Bezirken immer wieder verantwortlich geprüft welche Einschränkungen in den Kindertageseinrichtungen aufrechtzuerhalten sind bzw. gelockert werden können. Bis zum 10.07.2020 gab es durch SenBJF allein 17. Trägerinformationsschreiben an die Träger von Kindertageseinrichtungen im Land Berlin, in denen informiert wurde, mit welchen Maßnahmen und in welchem Umfang eine Notbetreuung organisiert werden sollte.
Für systemrelevante Personengruppen gab es sowohl in den Kitas als auch in den Kindertagespflegestellen Notbetreuungsangebote.
In Mitte waren erste Spielplätze seit dem 30.4.2020 wieder bespielbar. Stadtteilmütter begleiteten die Öffnung der Spielplätze in ihren Bezirken. Sie suchten ab Anfang Mai an den Vormittagen einzelne Spielplätze auf, sodass auch Eltern und Familien erreicht werden konnten, die in den vorangegangenen Wochen wenig bis keinen Kontakt zu Unterstützungsangeboten hatten. In Mitte begleiteten darüber hinaus auch Mitarbeitende des Jugendamtes und der Träger der Kinder- und Jugendarbeit die Spielplatzöffnungen und standen an ausgewählten Spielplätzen als Ansprechpartner*innen und Aufsicht bereit.
Kindertageseinrichtungen und Angebote der Familienförderung, insbesondere Familienzentren sowie Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, bemühten sich während der Zeit der Kontaktbeschränkungen über telefonische Beratung oder Onlineangebote Kontakt zu Familien zu halten. Wo es möglich war, wurden Angebote auch im Freien organisiert.
Stellvertretend werden hier die Aktivitäten des Kita Eigenbetriebes Kindergärten City (KGC) beschrieben.
KGC hielt wie folgt Kontakt zu den Kindern/Eltern:
Dabei wurden auch digitale/interaktive Formate genutzt:
Die Sicherung der Qualität der Frühen Bildung blieb natürlich auch während der Notbetreuung Thema in den Einrichtungen der KGC.Impulse und Arbeitsschwerpunkte der verschiedenen Ebenen von KGC (Geschäftsleitung, Bereichsleitungen, Kitaleitungen, Fachkräfte, Zusatzkräfte und Fachberater*innen „Sprach-Kitas“ usw.) richteten sich neben der Organisation und Etablierung der Notbetreuung verstärkt darauf, die Rahmenbedingungen der Arbeit in den Kitas zu verbessern, z.B. bezogen auf:
Was die Corona-/Covid-19-Pandemie bisher verdeutlich hat, ist, dass nach dieser Ausnahmesituation das Thema der digitalen und interaktiven Angebote weitergedacht werden muss. SenBJF hat zwar digitale Bildung als Querschnittsaufgabe im Berliner Bildungsprogramm verankert und die Umsetzung ist Aufgabe aller Berliner Kindertageseinrichtungen und Träger (vgl.AGH Drucksache 18/23439). Doch eine zwingende Vorgabe digitale und interaktive Angebote bereitzustellen, setzt voraus, dass alle Kindertageseinrichtungen, aber auch die Angebote der Familienförderung, insbesondere Familienzentren sowie Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen entsprechend ausgestattet sind, das Personal kompetent geschult ist und die Kinder und Familien zuhause auch über die entsprechende digitale Ausstattung verfügen, um das Angebot nutzen zu können. Dass diese Voraussetzungen leider nicht in allen Familienhaushalten oder stationären Einrichtungen gegeben sind, zeigen unter anderem die Erfahrungen des Homeschoolings.
A) Rechtsgrundlage SGB VIII i.Vm. § 13 und § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 18.08.2020 Bezirksstadträtin Reiser Bezirksbürgermeister von Dassel |
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