Auszug - Was ist mit dem Pilotprojekt zur Öffnung der Gastronomie?
Herr BzBM von Dassel antwortet: „Zu ersten Frage: Das Pilotprojekt soll sich in drei Phasen gliedern. In der ersten Phase soll der Prototyp einer App angewandt und weiterentwickelt werden, die die Anwendung von Schnelltests zur Selbstanwendung validiert und im Fall eines negativen Testergebnisses nach einem richtig angewandten zertifizierten Schnelltest dann auch eng befristet bestätigt. Also quasi: Ich habe eine App, die sagt, dass der Test gut durchgeführt ist. Der Test ist zertifiziert. Sie haben es richtig gemacht. Es ist negativ. Hier ist ein grüner Haken. In einer zweiten Phase sollen Personen, die einen Schnelltest zur Selbstanwendung regelkonform durchgeführt haben und das dann durch die App auch bestätigt bekommen haben, in von IHK ausgewählten Restaurants nach vorheriger Anmeldung und Einhaltung aller AH-Regeln diese Restaurants besuchen können. Und in der dritten Phase wird dann evaluiert, ob die Personen, die in diesen Phasen eins und zwei teilgenommen haben, im 14-tägigen Anschluss an den Restaurantbesuch erkrankt sind und ob die entsprechenden Krankheitsquoten über, unter oder durchschnittlich im Vergleich zur Bevölkerung sind. Somit hätte man einen Hinweis, nicht mehr als einen Hinweis, ob die Art der Tests, die Testvalidierung und die Restaurantbesuche mit einem höherem oder niedrigerem oder gleich hohem Risiko an COVID-19 zu erkranken verbunden sind. Das ist die Idee. So wann soll es losgehen? Mit der ersten Phase soll so schnell, wie möglich begonnen werden. Voraussichtlich in der ersten Maiwoche. Völlig klar ist und das ist die dritte Frage, zur Durchführung der Phase zwei bedarf es einer Ausnahmegenehmigung von der aktuellen Infektionsschutzverordnung, weil aktuell dürfen wir keine Restaurants aufhaben. Wer dar dran teilnehmen? Die Auswahl der Gastronomiebetriebe obliegt ausschließlich der IHK. Da will sich ganz bewusst das Bezirksamt nicht einmischen. Es sollen voraussichtlich maximal zwölf Einrichtungen an dem Pilotversuch teilnehmen. Die Zweifel, die dort bestehen, sind in den Kontaktnachverfolgungsapps. Das Bezirksamt kann die Sicherheit und Aussagekraft von Kontaktverfolgungsapps nicht beurteilen. Sie sind aber für die Durchführung dieses Pilotversuches auch nicht zwingend notwendig, weil der sich ja in einem sehr engen Kreis bewegt. Ich will nur nochmal sagen, die Frage kommt heute nicht mehr ran zu unseren Schnelltests: Wir bieten ja für unsere Beschäftigten Schnelltests an. Das machen die selbst zuhause und wir hätten mit dieser App und mit einer Teilnahme an dieser App eine Möglichkeit natürlich die Schnelltests, die unsere Beschäftigten durchführen, dann eben auch mit Hilfe dieser App zu validieren. Also richtig gemacht und wirklich negativ. Also wir sind daran interessiert natürlich vor allem an der Phase eins. Vielen Dank.“
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |