Auszug - Folgen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für das Jobcenter und die Leistungsberechtigten in Mitte: Wie gut ist das Jobcenter schon vorbereitet?  

 
 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM
TOP: Ö 10.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2142/V Folgen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für das Jobcenter und die Leistungsberechtigten in Mitte: Wie gut ist das Jobcenter schon vorbereitet?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Schug, Hauptenbuchner 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

Vorbemerkung:

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung zum Leistungssystem des SGB II das bestehenden Sanktionssystem beurteilt. Der Einsatz von Sanktionen als solches liege im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, bei der konkrete Ausgestaltung habe er sich allerdings an strenge Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit zu halten. Diesen Anforderungen werde der Gesetzgeber nach derzeitigem Erkenntnisstand des Gerichts jedoch nicht gerecht.

Konkret bemängelt das Bundesverfassungsgericht dabei die bestehenden Sanktionsregelungen und hält diese nicht mit der Verfassung vereinbar, (i) soweit Sanktionen jenseits von 30% des maßgeblichen Regelbedarfs ausgesprochen werden, (ii) soweit eine Sanktion zwingend zu verhängen ist auch wenn außergewöhnliche Härten vorliegen, und (iii) soweit eine starre Dauer von drei Monaten für Sanktionen vorgegeben ist, unabhängig davon, ob die fragliche Mitwirkungspflicht zwischenzeitlich erfüllt werde (siehe hierzu Urteil, 1. Satz und Rz. 215-217).

Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben und die Wirkung der in Rede stehenden Normen mit sofortiger Wirkung begrenzt und modifiziert (siehe hierzu Urteil, 2. Satz, Buchstabe a-c für Unvereinbarkeit (i)-(iii)).

BzBm Herr von Dassel merkt zur Vorbemerkung an: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Bezirksverordnete, sehr geehrte Gäste, sehr geehrter Herr Hauptenbuchner. Ich würde jetzt auch schon mit einem Blick auf die 2151/V schielen, die weitestgehend deckungsgleich ist bezüglich der Thematik und das in meiner Antwort miteinfließen lassen. Sie hatten auch eine ausführliche Vorbemerkung geschrieben und deswegen gestatte ich mir zur Antwort ebenfalls eine ausführliche Vorbemerkung zu machen. Das tue ich auch, weil ich seit vielen Jahren der Vorsitzende der Trägerversammlung des Jobcenters bin und mich daher durchaus in der Verantwortung sehe, dass dort menschenwürdig, menschenfreundlich und vor allem rechtskonform gehandelt wird. Insofern die erste Bitte, weil wir haben auch noch einen entsprechenden Antrag, bitte vertrauen Sie in die staatlichen Behörden, wie zum Beispiel das Jobcenter, denn es ist natürlich völlig klar, dass wenn das Bundesverfassungsgericht etwas für rechtswidrig hält, dass dann daraus sofort Konsequenzen abgeleitet werden und es nicht die Aufsicht der BVV braucht, dass in den Jobcentern rechtskonform gehandelt wird. Bitte haben sie auch Vertrauen in das Bezirksamt. Ein sensibles Thema wie Sanktionen und des Umgangs des Jobcenters damit, wird durch das Bezirksamt seit Jahren sehr eng und konstruktiv kritisch in der Trägerversammlung begleitet und die vorhandene Beschwerdelage im Jobcenter darauf überprüft wird, ob da über das Ziel hinausgeschossen wurde. Die Sanktionsquote im Jobcenter ist relativ gering, bei knapp vier Prozent, damit liegt sie unter dem Durchschnitt. Ich kann selbst sagen, dass die Onlinebeschwerden, die ich bis vor kurzem alle im cc bekommen, bis man eben vom Datenschutz sagte, dass das nicht mehr geht, dass diese im Kundenreaktionsmanagement und in meinen Bürgersprechstunden in der Regel mit ganz wenigen Ausnahmen hinsichtlich des Themas Sanktionen oder ungerechtfertigte Sanktionen keine Rolle gespielt haben. Wenn Sie dort andere Erkenntnisse haben, sind Sie auch wirklich eingeladen, dass an das Jobcenter oder auch gerne an mich zu kommunizieren. Dass das Sanktionsthema im Jobcenter eine untergeordnete Rolle spielt, merkt man auch daran, dass insgesamt mit Stand Oktober 2019 nur, und das muss man im Zusammenhang mit der Gesamtzahl aller Klageverfahren sehen, 71 Klageverfahren anhängig sind, die etwas mit Sanktionen zu tun haben und das betrifft dann auch alle Sanktionen, von zehn bis dato 100 Prozent. Diese geringe Beschwerdelage ist aus meiner Sicht auch kein Wunder, denn 95 Prozent der Kundinnen und Kunden des Jobcenters haben in der Regel überhaupt nichts mit dem Thema Sanktionen zu tun, weil sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Wiedereingliederung in Arbeit mitwirken. Ich sage hier ganz bewusst im Rahmen ihrer Möglichkeiten, weil die Beschäftigten des Jobcenters wissen, dass es mit psychosozialen und körperlichen Erschwernissen auch schwierig sein kann, sich dem Arbeitsmarkt so zur Verfügung zu stellen, wie es die reine Lehre auch denkt. Aber auch da arbeiten wir an der Sensibilisierung der Beschäftigten, auch wenn die aus meiner Sicht schon sehr hoch ist. Wir hatten gestern erst wieder einen Fachtag zum Thema 16a Leistungen, also psychosoziale gesundheitliche Unterstützungsleistungen, um eben den Hemmnissen, die die Klienten haben, entgegenwirken zu können. Ich glaube wir müssen auch so ehrlich sein, dass Eingliederung ein ganz entscheidender Faktor bei der Wiedereingliederung ist. Es gibt Fälle, auch wenn das die absolute Minderheit ist, in denen eben deutlich gemacht werden muss, dass das Arbeitslosengeld 2 aktuell noch kein bedingungsloses Grundeinkommen ist und es auch immer wieder Hinweise auf parallele Schwarzarbeit bei Leistungsempfangenen gibt und deswegen manchmal auch Meldeversäumnisse einfach darauf einen Hinweis geben. Vor diesem Hintergrund, was ich bisher gesagt habe, will ich ganz kurz auf eine Formulierung aus der nächsten Anfrage zu diesem Thema eingehen, nämlich, dass aus dem Fördern und Fordern aus Sicht der Leistungsbeziehenden ein Fordern und Fordern geworden ist. Ich finde, dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Ich möchte das wirklich ganz entschieden zurückweisen. Das Jobcenter hat ein wirklich großes Budget, um Menschen in Beschäftigung oder näher an Beschäftigung zu bringen und im letzten Jahr sind, glaube ich, 12.000 Menschen in Beschäftigungsverhältnisse in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden. Insofern sehe ich hier ganz viele Anzeichen, dass nicht das Fordern im Mittelpunkt steht, sondern das Fördern. Jetzt zu Ihren Fragen, bei denen ich das Bezirksamt eigentlich immer durch das Jobcenter ersetzen muss, denn das SGB II ist eine Jobcenterangelegenheit und keine bezirkliche Angelegenheit, außer eben über die Trägerversammlung.

  1.        Welche Schlüsse zieht das Bezirksamt bislang aus dem Urteil?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts sind Sanktionen im SGB II grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar, sofern sie verhältnismäßig sind. Das ist eine wichtige Entscheidung. In der Anfrage wurde auch aus dem Urteil des Verfassungsgerichts zitiert. Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber nicht die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden. Da ist, glaube ich, bei aller Diskussionen in Sanktionshöhen ein ganz wichtiger Satz. Im Jobcenter Berlin Mitte wird aktuell die Sanktionshöhe bei bereits ergangenen Sanktionsbescheiden über 30 Prozent auf maximal 30 Prozent mit Wirkung für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reduziert. Alle bereits eingeleiteten Sanktionsverfahren in denen noch kein Sanktionsbescheid ergangen ist ruhen bis auf weiteres. Das heißt, dass derzeit keine neuen Sanktionsbescheide versandt werden. Das gilt auch für die unter 25-jährigen, die explizit von diesem Urteil gar nicht betroffen waren.

  1.        Wann wurden oder werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die mit Bekanntgabe des Urteils sofort in Kraft getretenen rechtlichen Änderungen geschult?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Ich glaube, der Bundesagentur kann man viel vorwerfen, aber nicht, dass sie kein Instrumentarium hat ihre Beschäftigten nicht schnell und stringent anzuleiten, was Recht ist und was nicht Recht ist. Deswegen sind die Mitarbeiter*innen im Jobcenter Berlin Mitte bereits am 05. November durch eine allen Mitarbeiter*innen zugängliche zentrale Information der Bundesagentur für Arbeit informiert worden und am 06. November wurden die Mitarbeiter*innen durch erste konkrete Umsetzungshinweise der Geschäftsführung des Jobcenters Mitte über die neuen Verfahren informiert. Weitere fachliche Weisungen der Bundesagentur, das natürlich immer in Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium, sind noch im November geplant.

  1.        Wie werden Leistungsberechtigte diesbezüglich informiert?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Alle Leistungsberechtigten werden auf Nachfrage im Jobcenter Berlin Mitte ausführlich zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts informiert, zum Beispiel in den Eingangszonen. Betroffene Leistungsberechtigte, deren Sanktionen aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts abgemindert werden müssen, erhalten von Amtswegen einen entsprechenden Bescheid mit der Begründung der Änderung.

  1.        Wann werden die zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung nicht bestandskräftigen Bescheide über Leistungsminderungen nach § 31a Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II, soweit sie über eine Minderung in Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen aufgehoben und um wie viele Fälle handelt es sich?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Eine statistische Abbildung der betroffenen Fälle ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Eine zentrale Lösung zur datenschutzkonformen Datengewinnung wird gegenwärtig erarbeitet. Das Ziel des Jobcenters Berlin Mitte ist, die Reduzierung der Leistungsminderung noch im November 2019 umzusetzen.

  1.        Inwiefern betrifft das Urteil aus Sicht des Bezirksamts darüber hinaus bereits verhängte und gegenwärtig laufende Sanktionen?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Das Urteil betrifft grundsätzlich alle zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung laufenden Sanktionen, soweit sie über eine Minderung in Höhe von 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfes hinausgehen. Bis zur Klärung des Verfahrens werden aktuell keine Sanktionsbescheide versandt. Das hatte ich bereits gesagt. Bereits versandte Sanktionsbescheide über 30 Prozent müssen eben gemindert werden.

 

 

  1. Inwieweit rechnet das Bezirksamt mit zusätzlichen Widersprüchen und inwieweit ist das Jobcenter Mitte darauf organisatorisch und personell eingestellt?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Das Jobcenter Berlin Mitte rechnet mit einer verstärkten Anzahl von Überprüfungsanträgen und allgemeinen Nachfragen im Zusammenhang mit bereits beschiedenen Sanktionen. Seit der Urteilsverkündung werden aktuell keine neuen Bescheide bezüglich Sanktionen erlassen, so dass eine korrekte Bearbeitung der Sachverhalte nach Klärung der Rechtslage erwartet und somit nicht mit einer großen Zahl an Widersprüchen gerechnet wird. Die Aufhebung der betroffenen Sanktionsbescheide nach diversen Paragraphen bedeutet allerdings eine Mehrarbeit für die operativen Bereiche des Jobcenters Mitte, deren Umfang noch nicht abgeschätzt werden kann. Dieses Urteil hat eine Weile auf sich warten lassen, weil die Bundesagentur bzw. die Bundesregierung sehr gründlich nachweisen musste, ob Sanktionen überhaupt etwas bringen. Sind sie in der Lage, das Verhalten von Menschen so zu beeinflussen, dass sie sich mehr unterstützen lassen oder gegebenenfalls selbst viel tun, um in den Arbeitsmarkt integriert werden zu können oder sich zu integrieren. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fußt auch auf den nachgewiesenen positiven Erfahrungen, die die Jobcenter mit Sanktionen haben. Dass das nicht immer in dieser Höhe und in dieser Pauschalität verfassungskonform ist, hat das Bundesverfassungsgericht auch gesagt, aber es hat eben die Wirkung in den genannten Fällen von Sanktionen positiv bestätigt. Das muss man im Verlauf der weiteren Diskussion auch im Hinterkopf behalten. Vielen Dank.

Auf Nachfrage von Herrn Hauptenbuchner antwortet BzBm Herr von Dassel: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Hauptenbuchner. Also nicht, dass wir uns hier missverstehen. Es ist natürlich völlig klar, dass so ein Thema auch hier in der BVV eine Rolle spielen soll. Ich wollte nur sagen, dass man auch wirklich darauf vertrauen kann, dass die Behörden, die die Bundesverfassungsgerichtsurteile umsetzen müssen, das gut machen in unserem Staat. Es war mir wichtig, zu betonen, dass vieles bereits umgesetzt worden ist. Ich will mit Ihnen auch gar keine lange Debatte über Sanktionen führen. Ich einfach nur darauf hinweisen, dass wir immer über die konkreten Einzelfälle reden müssen und was mir grundsätzlich in den letzten zehn Jahren beim Thema Jobcenter auf den Magen schlägt ist, dass sehr viele über das Jobcenter reden, die Frage wie viele Fälle sie konkret kennen, ob sie mal hospitiert haben, wozu ich Sie alle gerne einlade, wo Sie ganz intensiv mit der Geschäftsführung des Jobcenters reden können, die auch zwei Mal im Jahr in der BVV ist, diese Möglichkeiten werden zu wenig berücksichtigt. Der Alltag sieht dann leider immer etwas anders aus. Das ist keine Polymerisierung gegen Menschen, die auf Leistungen des Jobcenters angewiesen sind, aber es halt auch immer zwei Seiten. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, was mich im Moment sehr frustriert hat. Wie Sie wissen haben wir uns alle auf dem Weg gemacht, Menschen mit Vermittlungshemmnissen auch eine Beschäftigungsmöglichkeit im Bezirksamt zu geben, weil die Förderbedingungen gut sind und wir haben auch die Arbeit und wir würden auch gerne die Tariflöhne bezahlen. Das war eine Zangengeburt. Da war die Verwaltung überhaupt nicht begeistert. Wir haben jetzt über 50 Stellenangebote für Menschen gehabt, die noch Leistungen aus dem Jobcenter bekommen, vom Bibliothekshelfer bis zum Hausmeisterhelfer, Galerienaufsicht und Katastrophenschutz, also ein wirklich ganz breites Feld. Das hat immer ein wenig gehakt. Dann haben wir eine große Gruppeninformation gemacht, wo sich alle Ämter vorgestellt und quasi geworben haben. Das Jobcenter hatte 400 Menschen eingeladen bzw. ausgewählt, so dass das passen könnte. Knapp 100, also eher 80 sind gekommen und 20 haben sich dann vorstellen können auch wirklich eine Bewerbung bei uns abzugeben. Das hat immer ganz viele Gründe. Das ist auch nicht sanktionsbewehrt, aber was ich damit sagen will ist, dass die Motivation und die Bereitschaft dann wieder ins Arbeitsleben einzutreten, ist an der einen oder anderen Stelle wirklich ausbaufähig. Das gilt natürlich auch für unsere Jugendlichen, denen wir definitiv keine Hartz IV Karriere wünschen. Ich glaube, jeder der in der Jugendpädagogik ist, weiß, dass man Jugendliche durchaus fordern sollte und ich glaube, dass muss man bei der Frage, welche Druckmittel das Jobcenter noch hat, um auch Prozesse in Gang zu bringen, berücksichtigen. Das letzte, was sie gesagt haben, die Information, man muss wie gesagt berücksichtigen, dass bei 95 Prozent dieses Thema Sanktionen keine Rolle spielt. Alle die Sanktionen haben, bekommen Post, mit der Aufhebung oder Verminderung der Sanktion. Es ist also eine relativ kleine Gruppe, die verunsichert ist. Welche Erfahrungen es in anderen Jobcentern gibt, das weiß ich nicht. Das Jobcenter Mitte kenne ich ziemlich gut und deswegen würde ich sagen, dass es inzwischen gut aufgestellt ist.

 

 
 

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