Auszug - Verwendung der durch den Senat bereitgestellten Mittel für die Weiterentwick-lung der Sozialen Wohnhilfen - Nachfragen zur schriftlichen Antrage 0447/V  

 
 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 9.4
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 20.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1622/V Verwendung der durch den Senat bereitgestellten Mittel für die Weiterentwick-lung der Sozialen Wohnhilfen - Nachfragen zur schriftlichen Antrage 0447/V
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

 

  1. Inwiefern ist durch die Finanzierung von Beratungs- und Recherchearbeiten für das  Fachstellenkonzept die eigentliche Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen gewahrt, die zusätzlichen Mittel von 25.000 Euro für die „die Aufstockung der Präventionsarbeit durch aufsuchende Beratung im Bereich der bezirklichen sozialen Wohnhilfen“ zu verwenden?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: „Hierzu muss gesagt werden, dass sich diese Frage auf eine umfangreich beantwortete Schriftliche Anfrage bezieht. Eine kleine Bleiwüste, in der wir eine Menge erläutert haben, was damit zusammenhängt. Ihre Nachfrage bezieht sich auf einen kleinen Teilaspekt. Sie fragen, ob die Verwendung von 25.000,- €r die Aufstockung der Präventionsarbeit richtig und sinngemäß angewandt worden ist. Da sagen wir, ja, das ist so. Wir haben diese Mittel eingesetzt, und im Vorgriff auf die Weiterentwicklung der bezirklichen Fachstellen für die Wohnhilfe ein Konzept erarbeitet. Das haben wir auch umgesetzt, indem wir zwei Stellen geschaffen und auch besetzt haben, die präventiv arbeiten, die zum Aufgabengebiet haben, dass sie präventiv aufsuchen. Das wollten wir jetzt nicht einfach so machen, dass wir sie einstellen und dann sagen, lauft mal los. Sondern, wir haben das in ein Konzept eingebettet, dass vorher erarbeitet worden ist. Dieses Konzept sieht auch vor, dass diese Stelle mit präventiver Arbeit weiter ausgebaut werden soll und es erschien uns dann doch wert, dass man sich dazu vorab ein Konzept durch eine Beratungstätigkeit herbeiführt, um es dann eben auch mit Sinn und Verstand in die Umsetzung zu bringen.

 

  1. Gab es diesbezügliche Gespräche mit der Senatsverwaltung für Finanzen, ob die Mittelverwendung unter die senatsseitigen Vorgaben fällt?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: Dazu sagen wir, dass diese Abstimmung nicht notwendig war, weil es keine detaillierten Vorgaben oder eine Zweckbindung gab, die hätte eingehalten werden müssen, insofern sahen wir uns aus unserer Sicht da auch keine Notwendigkeit für eine Rücksprache mit der Finanzverwaltung.

 

  1. Wann soll das bezirkliche Fachstellenkonzept nunmehr vorliegen und zur Umsetzung kommen?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: Wir haben aus eigenen Stücken schon einen Teil in Richtung Prävention in die Umsetzung gebracht. Nichtsdestotrotz gibt es noch einen größeren Umgriff zu diesem Thema. Wie Sie wissen, habe ich in der Strategiekommission von Frau Breitenbach die AG Sieben zur Erarbeitung einer Fachstelle Soziale Wohnhilfen für Berlin geleitet, die auch in die zweite Strategiekonferenz eingeflossen sind. Daraus erfolgt eine Weiterbearbeitung in der Federführung der Bezirke Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg, für ganz Berlin und alle zwölf Bezirke. Es ist beabsichtig, dass diese weiterführende AG im ersten Quartal 2019 ein Rahmenkonzept vorstellt, das für alle zwölf Bezirke dann auch verbindlich umgesetzt werden soll. Das Datum „rz“ ist deshalb wichtig, weil wir Frau Breitenbach in die Lage versetzen wollen, diese Dinge auch in die Haushaltsberatung mit aufzunehmen. Es ist klar, dass das auch ein Mehr an Ressourcen bedeutet, dass wir einsetzen wollen, um dieses wichtige Gebiet auch wirklich füllen zu können.“

 

 

Herr BV Kurt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt, dass sie diese Anfrage auf den Anhang der Schriftlichen Anfrage bezog. Er erkundigt sich, ob das bezirkliche Konzept vom Konzept der Senatsverwaltung abhänge oder parallel entstehe. Das sei relevant für die anstehenden Haushaltsverhandlungen. Herr BzStR Gothe bestätigt, dass es synchronisiert werden müsse. Das Bezirksamt habe zwar schon begonnen, aber er sehe keine Schwierigkeiten. Die beiden geschaffenen Stellen werden sicherlich sinnvoll eingebettet.

 

 

 
 

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