Drucksache - 1622/V
Herr BzStR Gothe antwortet: „Hierzu muss gesagt werden, dass sich diese Frage auf eine umfangreich beantwortete Schriftliche Anfrage bezieht. Eine kleine Bleiwüste, in der wir eine Menge erläutert haben, was damit zusammenhängt. Ihre Nachfrage bezieht sich auf einen kleinen Teilaspekt. Sie fragen, ob die Verwendung von 25.000,- € für die Aufstockung der Präventionsarbeit richtig und sinngemäß angewandt worden ist. Da sagen wir, ja, das ist so. Wir haben diese Mittel eingesetzt, und im Vorgriff auf die Weiterentwicklung der bezirklichen Fachstellen für die Wohnhilfe ein Konzept erarbeitet. Das haben wir auch umgesetzt, indem wir zwei Stellen geschaffen und auch besetzt haben, die präventiv arbeiten, die zum Aufgabengebiet haben, dass sie präventiv aufsuchen. Das wollten wir jetzt nicht einfach so machen, dass wir sie einstellen und dann sagen, lauft mal los. Sondern, wir haben das in ein Konzept eingebettet, dass vorher erarbeitet worden ist. Dieses Konzept sieht auch vor, dass diese Stelle mit präventiver Arbeit weiter ausgebaut werden soll und es erschien uns dann doch wert, dass man sich dazu vorab ein Konzept durch eine Beratungstätigkeit herbeiführt, um es dann eben auch mit Sinn und Verstand in die Umsetzung zu bringen.“
Herr BzStR Gothe antwortet: „Dazu sagen wir, dass diese Abstimmung nicht notwendig war, weil es keine detaillierten Vorgaben oder eine Zweckbindung gab, die hätte eingehalten werden müssen, insofern sahen wir uns aus unserer Sicht da auch keine Notwendigkeit für eine Rücksprache mit der Finanzverwaltung.“
Herr BzStR Gothe antwortet: „Wir haben aus eigenen Stücken schon einen Teil in Richtung Prävention in die Umsetzung gebracht. Nichtsdestotrotz gibt es noch einen größeren Umgriff zu diesem Thema. Wie Sie wissen, habe ich in der Strategiekommission von Frau Breitenbach die AG Sieben zur Erarbeitung einer Fachstelle Soziale Wohnhilfen für Berlin geleitet, die auch in die zweite Strategiekonferenz eingeflossen sind. Daraus erfolgt eine Weiterbearbeitung in der Federführung der Bezirke Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg, für ganz Berlin und alle zwölf Bezirke. Es ist beabsichtig, dass diese weiterführende AG im ersten Quartal 2019 ein Rahmenkonzept vorstellt, das für alle zwölf Bezirke dann auch verbindlich umgesetzt werden soll. Das Datum „März“ ist deshalb wichtig, weil wir Frau Breitenbach in die Lage versetzen wollen, diese Dinge auch in die Haushaltsberatung mit aufzunehmen. Es ist klar, dass das auch ein Mehr an Ressourcen bedeutet, dass wir einsetzen wollen, um dieses wichtige Gebiet auch wirklich füllen zu können.“
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