Die Zentralstelle der Autonomen Frauenhäuser (ZIF) hat eine Internetseite aufgebaut, auf der tagesaktuell und bundesweit nach freien Frauenhausplätzen und Schutzwohnungen gesucht werden kann.
Unter Frauenhaus-Suche kann tagesaktuell die Aufnahmekapazität aller eingetragenen Frauenhäuser und Schutzwohnungen öffentlich eingesehen werden. Von jetzt an können gewaltbetroffene Frauen bundesweit selbständig sehen, wo sie aktuell Schutz und Unterstützung in einem Frauenhaus oder einer Schutzwohnung erhalten. Ebenso werden unterstützende Institutionen und Personen in die Lage versetzt, direkt ohne Umwege über Dritte einen Frauenhausplatz zu finden.
In Berlin können Sie auch über die BIG-Hotline unter Telefon: (030) 61 10 300 einen freien Platz erfragen.
Häusliche Gewalt
Bild: BA Mitte
Inhaltsverzeichnis
Informationen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Berlin
Mit dem Gewalthilfegesetz gibt es erstmals einen bundesweit einheitlichen rechtlichen Rahmen für Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Das Gesetz ist seit Februar 2025 in Kraft und verfolgt das viel, Frauen und ihren Kindern bei Gewalt verlässlichen Zugang zu Schutz und Beratung zu ermöglichen.
Ab 2032 besteht hierfür erstmalig ein gesetzlicher Anspruch. Bis dahin wird Berlin sein Hilfesystem schrittweise weiterentwickeln und ausbauen. Ziel ist es, Schutz und Unterstützung so zu gestalten, dass sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden – verlässlich, bedarfsgerecht und gut erreichbar für alle.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gleichstellungs-beauftragte
Kerstin Drobick
- Raum: 211
- Tel.: (030) 901832048
- Fax: (030) 901848832048
- E-Mail kerstin.drobick@berlin-mitte.berlin.de
- Homepage https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/beauftragte/gleichstellung/