Für stehende Gewässer 2. Ordnung im Bezirk Mitte, liegt die Gewässeraufsicht beim Umwelt-und Naturschutzamt. Für alle anderen Gewässer liegt die Gewässeraufsicht bei der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung.
Nachfolgend die Aufgaben im Rahmen der Gewässeraufsicht:
- Genehmigungen für Sportbootsteganlagen an (allen) Gewässern
- Genehmigung für Einleitbauwerke an stehenden Gewässern 2. Ordnung
- Erteilung von Erlaubnissen für Wasserentnahmen aus stehenden Gewässern 2. Ordnung
- Nutzung der stehenden Gewässer 2. Ordnung
- Überwachung des ökologischen Zustands