Straßenverkehrsbehörde

Baustellenabsperrung

Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde als Teil des Straßen- und Grünflächenamtes Mitte von Berlin gehört die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs. Diese wird durch verkehrsregelnde Maßnahmen und durch Prüfung im Einzelfall sichergestellt. Auch Ausnahmegenehmigungen zum Befahren für die Umweltzone sowie für Schwerbehinderte können beantragt werden.

Die Straßenverkehrsbehörde bearbeitet dagegen keine Anträge für Bewohnerparkausweise, Betriebsvignetten oder Handwerkerparkausweise. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Ordnungs- oder Bürgeramt:

Die Mitarbeiter/Innen der Straßenverkehrsbehörde sind bezirklich zuständig für Anordnungen gem. §45 StVO im untergeordneten Straßennetz (Nebenstraßen). Für Verkehrsmaßnahmen im übergeordneten Straßennetz (Hauptverkehrsstraßen) ist grundsätzlich die zentrale Straßenverkehrsbehörde zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde handelt in enger Zusammenarbeit mit der bezirklichen Straßenbaubehörde und dem Verkehrsdienst der zuständigen Polizeidirektionen (Direktion 1, Direktion 2, Direktion 5).

Hierzu gehören u.a.:
  • Erteilung von Anordnungen für Baustellen
  • vorübergehende Halteverbote für Umzüge, Lieferzwecke u. ä.
  • Ausstellung von Parkerleichterungskarten für schwerbehinderte Menschen (direkter Link zum Sachgebiet)
  • Anordnung von dauerhaften Verkehrsmaßnahmen

Aktuelle Situation zur Antragsbearbeitung

Es ist aufgrund des Antragsaufkommens grundsätzlich mit verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Eine kurzfristige Bearbeitung von Anträgen ist derzeit leider nicht möglich.

Für die Genehmigung von Baustelleneinrichtungen bitten wir mindestens 4 Wochen einzuplanen.

Baustellen, vorübergehende Haltverbote

Die Einrichtung von Baustellen muss beantragt werden. Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Entsprechende Formulare finden Sie auf der Webseite der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung (hier klicken)

  • Die erforderlichen Informationen zur Sondernutzung können Sie über folgenden Link einholen: Link (hier klicken)

Folgende Ansprechpersonen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Name:
    Frau Barowetzke
    Tel-Nr.
    9018-22854

    Gebiet:
    Altbezirk Mitte (Polizeiabschnitt 57)

  • Name:
    Frau Fischer
    Tel.-Nr.:
    9018-22868

    Gebiet:
    Altbezirk Mitte (Polizeiabschnitt 56/57)

  • Name:
    Herr Koch
    Tel.-Nr.:
    9018-22861

    Gebiet:
    Altbezirk Mitte (Polizeiabschnitt 56)

  • Name:
    Frau Geserick
    Tel.-Nr.:
    9018-22856

    Gebiet:
    Altbezirk Wedding (Polizeiabschnitt 17/18)

  • Name:
    Frau Kirsch
    Tel.-Nr.:
    9018-22853

    Gebiet:
    Altbezirk Wedding (Polizeiabschnitt 17/18)

  • Name:
    Frau Merl
    Tel.-Nr.:
    9018-23835

    Gebiet:
    Altbezirk Tiergarten (Polizeiabschnitt 27)

  • Name:
    Herr Schulz
    Tel.-Nr.:
    9018-23064

    Gebiet:
    Altbezirk Tiergarten (Polizeiabschnitt 28)

  • Name:
    Frau Stepanek
    Tel.-Nr.:
    9018-22850

    Gebiet:
    Unterstützung gesamter Bezirk (alle Polizeiabschnitte)

Dauerhafte Verkehrsmaßnahmen

  • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (Tempo 30-Zonen, Fußgängerzonen)
  • Ladezonen
  • Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs (z.B. Fahrradstraßen)
  • Taxistände
  • Schwerbehindertenparkplätze

Folgende Ansprechpersonen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Name:
    Frau Seidel
    Tel.-Nr.:
    9018-22728

    Sachgebietsleitung

  • Name:
    Herr Sdun
    Tel.-Nr.:
    9018-22802

    Gebiet:
    Altbezirk Mitte Ost

  • Name:
    Herr Becker
    Tel.-Nr.:
    9018-22857

    Gebiet:
    Altbezirk Mitte West

  • Name:
    Frau Zimny
    Tel.-Nr.:
    9018-22865

    Gebiet:
    Altbezirk Tiergarten

  • Name:
    Frau Fochmann
    Tel.-Nr.:
    9018-22859

    Gebiet:
    Altbezirk Tiergarten

  • Name:
    Frau Brackmann
    Tel.-Nr.:
    9018-22835

    Gebiet:
    Altbezirk Wedding

Parkausweis für Schwerbehinderte

Kontakt: Frau Pohl
Tel.-Nr.: 9018- 22729

Sie haben das Merkzeichen „aG“ im Schwerbehinderten-Ausweis? Dann können Sie einen Parkausweis beantragen. Sie können die Formulare hier herunterladen. Sie können die Formulare auch bei uns abholen. Das geht dienstags und donnerstags. Wir können Ihnen die Formulare auch zuschicken. Für den Antrag brauchen Sie diese Unterlagen:
  • ein aktuelles Passfoto
  • Kopie des Personalausweises mit Vorder- und Rückseite oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
  • eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorderseite und Rückseite)
  • eine Kopie des letzten Bescheides vom Versorgungsamt.
    In dem Bescheid müssen die Merkzeichen „aG“ oder „BI“ stehen.
  • Sie brauchen den orangenen Parkausweis?
    Dann brauchen wir das Original der Gleichstellungsbescheinigung.
    Die Bescheinigung bekommen Sie vom Versorgungsamt.
    Sie brauchen eine Bescheinigung für die Straßenverkehrsbehörde.
    Die Bescheinigung muss einen Stempel und eine Unterschrift haben.

Anträge auf Parkerleichterung für Schwerbehinderte und Gurtbefreiung

  • Antrag Schwerbehindertenparkausweis für Merkzeichen "aG" und "BI" (blauer Parkausweis)

    PDF-Dokument (768.6 kB)

  • Gleichstellungsantrag für Merkzeichen "G" (orangener Parkausweis)

    PDF-Dokument (1.9 MB)

  • Verlängerungsantrag orangener Parkausweis für Merkzeichen "G"

    PDF-Dokument (483.2 kB)

  • Antrag auf Gurtbefreiung

    PDF-Dokument (488.8 kB)

Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone

Seit 01.01.2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone Berlin. Um soziale oder wirtschaftliche Härten durch die Einführung der Umweltzone abzumildern, können bei Vorliegen bestimmter Bedingungen Einzelausnahmen beantragt werden.

Zuständig für die Erteilung von Einzelausnahmen sind die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke in der Umweltzone. Dies sind die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick. Die ausgestellte Ausnahmegenehmigung gilt für die gesamte Berliner Umweltzone.

Kontakt im Bezirk Mitte

E-Mail oder telefonisch unter

(030) 9018-22728
(030) 9018-22811

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung (hier klicken).
Die Antragsformulare für die Ausnahmegenehmigung erhalten Sie in den Bürgerämtern und stehen Ihnen hier digital zur Verfügung:

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone (private Nutzung)

    PDF-Dokument (98.1 kB)

  • Antrag für Sonderfahrzeuge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone (gewerbliche Nutzung)

    PDF-Dokument (95.0 kB)

  • Merkblatt (private Nutzung)

    PDF-Dokument (144.6 kB)

  • Merkblatt (gewerbliche Nutzung)

    PDF-Dokument (150.1 kB)

Leitung der Straßenverkehrsbehörde

Herr Arnold

Postanschrift
Bezirksamt Mitte von Berlin
Straßenverkehrsbehörde
Bau 1 4
13341 Berlin

Verkehrsanbindungen