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Straßenverkehrsbehörde

Baustellenabsperrung
Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde des Straßen- und Grünflächenamtes Mitte von Berlin umfassen folgende wesentliche Schwerpunkte:
  • Straßenrechtliche Anordnungen, Genehmigungen nach StVO
  • Genehmigungen für Sondernutzungen im öffentlichen Raum und
  • Ausnahmegenehmigungen in den Parkraumbewirtschaftungszonen (u.a. Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung für Schwerbehinderte und Gurt-/ Helmbefreiung)
Für die Beantragung von Konkretisierungen (vorübergehende Aufstellung von Haltverboten, z.B. für Ladetätigkeiten, Umzüge) und Baustellen im vereinfachten Verfahren sind folgende Fristen zu beachten:
  • Der vollständige Antrag muss mindestens 2 Wochen vor dem beantragten Termin bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt sein.
    Die Frist ergibt sich aus der RSA, Teil A, Punkt 1.3.1 „Anordnung von Verkehrszeichen und –einrichtungen“ und hier im Absatz 3.

Hinweis: Wenn die Fristen nicht beachtet werden, kann eine zeitgemäße Bearbeitung nicht mehr gewährleistet werden.

Hinweise zu den Ladezonen

Aktuelle Situation zur Antragsbearbeitung

Es ist aufgrund des Antragsaufkommens grundsätzlich mit verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Eine kurzfristige Bearbeitung von Anträgen ist derzeit leider nicht möglich.

Für die Genehmigung von Baustelleneinrichtungen bitten wir mindestens 4 Wochen einzuplanen.

Ansprechpersonen

  • Name:
    Frau Barowetzke

    Tel.-Nr.:
    9018-22854

    Dienstleistung:
    Anordnung von mobilen Halteverbotszeichen, Sicherung von Arbeitsstellen

    Gebiet:
    Altbezirk Mitte (nur Nebenstraßen)

    Unterlagen:
    schriftl. Antrag und anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan

  • Name:
    Frau Fischer

    Tel.-Nr.:
    9018-22868

    Dienstleistung:
    Anordnung von mobilen Halteverbotszeichen, Sicherung von Arbeitsstellen

    Gebiet:
    Altbezirk Mitte (nur Nebenstraßen)

    Unterlagen:
    schriftl. Antrag und anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan

  • Name:
    Herr Lange

    Tel.-Nr.:
    9018-22861

    Dienstleistung:
    Anordnung von mobilen Halteverbotszeichen, Sicherung von Arbeitsstellen

    Gebiet:
    Altbezirk Mitte (nur Nebenstraßen)

    Unterlagen:
    schriftl. Antrag und anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan

  • Name:
    Frau Geserick

    Tel.-Nr.:
    9018-22856

    Dienstleistung:
    Anordnung von mobilen Halteverbotszeichen, Sicherung von Arbeitsstellen

    Gebiet:
    Wedding (nur Nebenstraßen)

    Unterlagen:
    schriftl. Antrag und anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan

  • Name:
    Frau Kirsch

    Tel.-Nr.:
    9018-22853

    Dienstleistung:
    Anordnung von mobilen Halteverbotszeichen, Sicherung von Arbeitsstellen

    Gebiet:
    Wedding (nur Nebenstraßen)

    Unterlagen:
    schriftl. Antrag und anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan

  • Name:
    NN

    Tel.-Nr.:
    9018-22857

    Dienstleistung:
    Anordnung von mobilen Halteverbotszeichen, Sicherung von Arbeitsstellen

    Gebiet:
    Moabit und Tiergarten (nur Nebenstraßen)

    Unterlagen:
    schriftl. Antrag und anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan

  • Name:
    Frau Fochmann

    Tel.-Nr.: 9018-22859

    Dienstleistung:
    Anordnung von mobilen Halteverbotszeichen, Sicherung von Arbeitsstellen

    Gebiet:
    Moabit und Tiergarten (nur Nebenstraßen)

    Unterlagen:
    schriftl. Antrag und anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan

  • Name:
    Frau Pohl

    Tel.-Nr.:
    9018-22729

    Dienstleistung:
    Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung für Schwerbehinderte und Gurt-/ Helmbefreiung

    Die Sprechzeiten entnehmen Sie bitte den „Kontaktdaten“. Zudem sind im Einzelfall, nach vorheriger telefonischer Rücksprache individuelle Termine möglich.

    Unterlagen:
    schriftl. Antrag und anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan;
    schriftl. Antrag mit Lichtbild, Kopie der Bescheinigung des Versorgungsamtes

  • Name:
    Frau Seidel

    Tel.-Nr.:
    9018-22728

    Dienstleistung:
    Anordnung von Verkehrszeichen als Dauermaßnahme (ohne Lichtsignalanlage),
    Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone

    Gebiet:
    Bezirk Mitte (nur Nebenstraßen)

    Unterlagen:
    schriftl. Antrag und anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan

  • Name:
    Frau Stepanek

    Tel.-Nr.:
    9018-22837

    Dienstleistung:
    Anordnung von Verkehrszeichen als Dauermaßnahme (ohne Lichtsignalanlage),
    Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone

    Gebiet:
    Bezirk Mitte (nur Nebenstraßen)

    Unterlagen:
    schriftl. Antrag und anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan

  • Name:
    Herr Gültekin

    Tel.-Nr.:
    9018-22835

    Dienstleistung:
    Anordnung von Verkehrszeichen als Dauermaßnahme (ohne Lichtsignalanlage),
    Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone

    Gebiet:
    Bezirk Mitte (nur Nebenstraßen)

    Unterlagen:
    schriftl. Antrag und anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan

  • Name:
    Herr Arnold

    Tel.-Nr.:
    9018-22811

    Dienstleistung:
    Anordnung von Verkehrszeichen als Dauermaßnahme (ohne Lichtsignalanlage),
    Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone; Radverkehr

    Gebiet:
    Bezirk Mitte (nur Nebenstraßen)

    Unterlagen:
    schriftl. Antrag und anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan

  • Name:
    Frau Zimny

    Tel.-Nr.:
    9018-22865

    Dienstleistung:
    Anordnung von Verkehrszeichen als Dauermaßnahme (ohne Lichtsignalanlage),
    Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone

    Gebiet:
    Bezirk Mitte (nur Nebenstraßen)

    Unterlagen:
    schriftl. Antrag und anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan

Antrag auf Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen

Informationen und Formulare im Bereich Verkehr finden Sie auf der Seite der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
Formulare im Bereich Verkehr

Anträge auf Parkerleichterung für Schwerbehinderte

  • Antrag SB-Ausnahmegenehmigung

    PDF-Dokument (132.1 kB)

Informationen und Formulare zum Antrag auf Erteilung von Betriebsvignetten und Handwerkerparkausweise finden Sie auf der Seite Betriebsvignetten/ Handwerkerparkausweise

Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone

Seit 01.01.2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone Berlin. Um soziale oder wirtschaftliche Härten durch die Einführung der Umweltzone abzumildern, können bei Vorliegen bestimmter Bedingungen Einzelausnahmen beantragt werden.

Zuständig für die Erteilung von Einzelausnahmen sind die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke in der Umweltzone. Dies sind die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick. Die ausgestellte Ausnahmegenehmigung gilt für die gesamte Berliner Umweltzone.

Kontakt im Bezirk Mitte

E-Mail oder telefonisch unter

(030) 9018-22728
(030) 9018-22811

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (Link).
Die Antragsformulare für die Ausnahmegenehmigung erhalten Sie in den Bürgerämtern und stehen Ihnen hier digital zur Verfügung:

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone (private Nutzung)

    PDF-Dokument (98.1 kB)

  • Antrag für Sonderfahrzeuge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone (gewerbliche Nutzung)

    PDF-Dokument (95.0 kB)

  • Merkblatt (private Nutzung)

    PDF-Dokument (144.6 kB)

  • Merkblatt (gewerbliche Nutzung)

    PDF-Dokument (150.1 kB)

Dauerhafte Ladezonen

Dauerhafte Ladezonen werden auf Antrag derjenigen, die eine Ladezone zwingend benötigen, genehmigt.
Vorzulegen sind hierfür aussagekräftige Nachweise, die das Erfordernis zur Einrichtung einer Ladezone, einschließlich einer sehr engen zeitlichen Begrenzung, belegen.

Hierbei ist anzumerken, dass im untergeordneten Straßennetz (verkehrsberuhigte Bereiche / Tempo 30 Straßen oder Zonen) grundsätzlich keine dauerhaften Ladezonen genehmigt werden.

Bedarfe und Standorte von dauerhaften Ladezonen werden daher per Antrag und den dazugehörigen Nachweisen definiert.

Ist dieser Bedarf glaubhaft nachgewiesen, werden seitens der Straßenverkehrsbehörde dauerhafte, jedoch auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehende, Ladezonen eingerichtet.

Man findet Ladezonen vorwiegend in Geschäftsstraßen wie z.B. der Friedrichstr., der Müllerstr., der Turmstr. oder der Badstr..