Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 16.12.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Beschlussfassung zur Konsensliste      
Ö 3  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4     Einwohner*innenanfragen      
Ö 4.1  
EA066 - Barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/2005/IV  
Ö 4.2  
EA067 - Prioritäten im ausgelasteten Bezirksamt - Cannabisantrag schlägt Wohnsitzanmeldung  
DS/2006/IV  
Ö 4.3     EA068 - Transparenz u. neutrale Moderation der Nutzungskonflikte zwischen den Interessengruppen rund um das RAW-Gelände  
DS/2007/IV  
Ö 4.4     EA069 - Zu den Bauplänen der Blücher 26 Housing GmbH Blücherstr. 26 und 26a), des House of Life in der Blücherstr. 26b) und Stadtteilplanung Blücherstraße/ Schleiermacherstraße/ Baerwaldstraße  
DS/2008/IV  
Ö 5     Mündliche Anfragen      
Ö 5.1  
Vorkaufsrecht in der Wrangelstraße 66  
DS/2013/IV  
    VORLAGE
   

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was hat den Bezirk bewogen in der Wrangelstraße 66 von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen?

 

  1. Warum wurde das Vorkaufsrecht bisher nicht häufiger zur Anwendung gebracht?

 

  1. Was wären die Voraussetzungen, um zukünftig das Vorkaufsrecht schneller und sicherer wahrzunehmen?

 

 

Nachfrage:

 

  1. Welche Vorteile bieten Abwendungsvereinbarungen für den Bezirk und die Stadt, auch in finanzieller Hinsicht?

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

zu Frage 1: Was uns bewogen hat, war das Wissen und auch die Überlegung, dass dieses Instrument des Baugesetzbuches in den sozialen Erhaltungsgebieten große Wirkung entfalten kann beim Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Ich glaube, ein deutliches Indiz dafür ist auch die Wahrnehmung in der Presse und auch die Reaktion in der Presse, weil das jetzt auch erstmalig gemacht wird. Das gibt es ja in keinem anderen Bezirk, wo Baustadträte anderer Couleur tätig sind.

Es ist auch ein Wunsch der BVV, das zu erproben, dem kommen wir gerne nach, Herr Jösting-Schüßler. Wir haben es ja jetzt in dem Fall auch mit einer sehr engagierten Hausgemeinschaft zu tun, die da viele Vorarbeiten auch selbst schon geleistet hat, so dass wir da an Informationen herangekommen sind, die wir auch brauchen, um so ein Vorkaufsrecht auszuüben - ich komme da nachher noch mal darauf zurück - die man jetzt auch nicht selbstverständlich in jedem Objekt vorfindet, um auch zu prüfen seitens der Wohnungsbaugesellschaft oder wem auch immer als Erwerber, ob sich das rechnen lässt und wie die konkreten Bedingungen in dem Haus dann jeweils sind.

Unterstützt hat uns auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, namentlich Senator Geisel, das soll hier nicht unerwähnt bleiben, der gesagt hat, ja, macht das, das ist richtig, jetzt auch mal Zeichen zu setzen gegen diese Form des Ausverkaufs in den Altbaugebieten und insofern glaube ich, dass wir da auch einen durchaus glaubhaften Auftritt geleistet haben gegenüber den Verkäufern und auch den künftigen Erwerbern. Das lässt sich auch ein bisschen ablesen an deren Reaktion, die sich auch nicht zu schade waren, dem Senator zu schreiben, dass der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg ja eine sehr fragwürdige Vergangenheit hat als Hausbesetzer und solchen Menschen kann man ja nicht trauen, aber das hat den Senator nicht weiter irritiert.

 

zu Frage 2: Das liegt auch ein bisschen daran, dass sich da noch nicht die geeigneten Objekte ergeben haben. Ich hatte schon mal berichtet im Stadtentwicklungsausschuss, dass wir verschiedene Prüfvorgänge durchgelaufen sind mit der Gewobag, aber das Problem war einfach, dass sich da verschiedene Faktoren nicht gerechnet haben. Da ist, glaube ich, auch die Landespolitik gefragt, noch mal nachzudenken, ob die Wohnungsbaugesellschaften zumindest in diesen Fällen tatsächlich gezwungen werden vom Tag 1 an, die Rendite von 4 % abzuliefern an das Land Berlin. Das ist nicht ganz unerheblich bei der Wirtschaftlichkeit solcher Übernahmen. Ich denke, da muss wirklich dringend nachgebessert werden, also entweder, dass die Frist verlängert wird, bis dann diese Renditevorgabe erfüllt wird oder dass man sogar ganz drauf verzichtet.

 

zu Frage 3: Das werde ich jetzt auch noch mal vortragen, das sind verschiedene Punkte. Zum einen muss ich auch sagen, brauchen wir ausreichend Personal bei uns in der Verwaltung. Das ist nicht ganz einfach, so etwas vorzubereiten. Jetzt die Wrangelstraße 66 hat da einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der vergangenen Zeit stark gebunden. Wenn wir das ausüben wollen und wir haben ja nur zwei Monate Zeit, wenn also das Negativzeugnis abgefragt wird, um dann einzutreten in den Kaufvertrag bzw. das Vorkaufsrecht dann zu reklamieren, da brauchen wir entsprechende Kapazität, um das vorzubereiten. Es sind eben diese Due-Diligence-Daten, die wir brauchen, sprich Zustand des Hauses, die Mieterträge, der Zustand der Wohnungen, die Ausstattung der Wohnungen und alles, was dazugehört, sonst kriegt man das nämlich überhaupt nicht hin.

Wir brauchen auch Rahmenverträge. Das werden wir mit den Wohnungsbaugesellschaften auch noch mal besprechen, weil wirrzere Entscheidungswege brauchen als die, die wir im Moment haben. Es sei daran erinnert, dass die Wohnungsbaugesellschaftsvorstände Prokura haben nur bis zu einem bestimmten Betrag. Alles, was darüber hinausgeht, muss durch die Aufsichtsräte genehmigt werden und dann haben Sie natürlich Verzögerungsmomente drin, die Ihnen unter Umständen die Möglichkeit nehmen, das Vorkaufsrecht innerhalb der zwei Monate auszuüben.

Wir brauchen auch ein finanzielles Polster. Das heißt, dass ein Fonds, am besten ein Fonds auf Landesebene besteht, auf den die Bezirke zurückgreifen können. Wir nehmen natürlich gerne als Bezirk auch einen eigenen Fonds entgegen, wenn man uns den finanziert, aber ich sage mal, sinnvoll wäre auf jeden Fall auf Landesebene so etwas zu haben, so dass man kurzfristig auch die Liquidität herstellen kann für den Erwerb solcher Grundstücke.

Des Weiteren kommt hinzu, komme ich auch gleich noch mal drauf, wenn es um die Abwendungsvereinbarung geht, wir müssen die Kriterien der Erhaltungsrechtsgebiete überarbeiten, denn die sind entscheidend dafür, dass wir das Vorkaufsrecht ausüben. Der ganze Zweck der Übung ist ja eigentlich, dass wir ein ganz bestimmtes Ziel erreichen, nämlich die Verdrängung der Bevölkerung zu verhindern. Das macht sich in den Erhaltungsrechtsgebieten, als Milieuschutzgebiete bezeichnet, dadurch bemerkbar, dass bestimmte Standards umgesetzt werden im baulichen Bereich und wenn die übertrieben werden, dann steigen die Mieten. Das wollen wir verhindern, aber auch die Umwandlung verhindern. Die ist ja leider durch die Umwandlungsverordnung nicht 100%ig abgewendet, sondern da gibt es ja Lücken, die leider immer noch in Anspruch genommen werden. Daran arbeiten wir aber auch in Absprache mit der Senatsverwaltung.

Das Problem ist auch, dass noch nicht 100%ig geklärt ist, wenn jetzt eine städtische Wohnungsbaugesellschaft als Erwerber eintritt für den Bezirk, ob das durch den Vermögensausschuss des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin gehen muss, was ungefähr mit hoher Sicherheit dazu führt, dass es nicht klappt. Das sind einfach diese Tagesordnungen, die tagen nur zwei Stunden, dann ist Schluss. Das ist nicht wie bei uns hier im Stadtentwicklungsausschuss zum Beispiel. Die tagen zwei Stunden und was nicht beraten ist, wird vertagt, im Zweifelsfall zwei oder drei Mal. Da muss man dann auch noch mal klare Regelungen finden, dass das nicht am Ende der Grund des Scheiterns ist.

 

zu Frage 4: So, jetzt zu der Abwendungsvereinbarung: Wie gesagt, das Ziel ist eigentlich zentral die Bevölkerung zu schützen, die Zusammensetzung der Bevölkerung zu schützen und deswegen wird das Vorkaufsrecht ausgeübt. Aber: Natürlich haben die Eigentümer, bevor man in ihr Eigentumsrecht eingreift, die Möglichkeit sich darauf einzustellen und eine Abwendungsvereinbarung zu unterschreiben wo sie sich verpflichten, die Zielsetzung des Erhaltungsrechtsgebiets einzuhalten, d. h. keine Umwandlung vorzunehmen, keine übertriebenen Baumaßnahmen vorzunehmen und auch entsprechend bei der Belegung darauf zu achten, dass die Zusammensetzung der Bevölkerung gewahrt ist.

Das Instrument wird ja in anderen Städten erfolgreich wahrgenommen. Wir haben jetzt im Falle der Wrangelstraße 66 natürlich auch eine Abwendungsvereinbarung angeboten, das müssen wir auch, denn dieser Eingriff ins Eigentum ist nicht unerheblich. Also sieht der Gesetzgeber vor, dass wir eben dem Eigentümer die Möglichkeit geben, darauf zu reagieren und entsprechend sich selbst zu verpflichten, die Ziele des Erhaltungsrechtsgebiets umzusetzen. Er hat uns aber mitgeteilt, dass er nicht gewillt ist, diese Abwendungsvereinbarung zu unterschreiben und deswegen haben wir jetzt zum Instrument des Vorkaufsrechts gegriffen und werden jetzt abwarten müssen, wie sich das juristisch darstellt, weil wir ja in dem Fall auch durchaus, sagen wir mal, neue Wege gehen juristisch, was die Frage angeht, ob ein Haus, was eben umgewandelt ist, aber dann nicht an die Mieter verkauft werden konnte, umgewandelt bleibt, wenn alle Wohnungen, und zwar alle an einen einzigen Verkäufer gehen sollen.

Also wir sagen, wenn alle Wohnungen verkauft werden an einen, dann ist das für uns wie der Gesamtverkauf des Grundstücks und an dieser Stelle greifen wir ein. Wir werden aber sehen müssen, ob wir das vor Gericht durchhalten. Soweit erst mal zu Ihren Fragen. Vielen Dank.

 

Herr Weeger: Ja, es gibt ja zurzeit keine Abwendungsvereinbarungen, deshalb: Wie schätzen Sie denn die mögliche Entwicklung ein, wenn Berlin sich dazu durchringen sollte, ein glaubwürdiges Druckpotenzial zu entwickeln, die Häuser auch tatsächlich zu kaufen? Gibt es dann die gleichen Möglichkeiten wie in Hamburg oder in München oder ist das in Berlin eine andere Lage?

 

zu Nachfrage 1: Ja, das ist in Berlin eine andere Lage, weil Berlin erheblichen Nachholbedarf hat, die Instrumente zu entwickeln, wie sie in München oder in Hamburg eben schon seit langem existieren. Ich habe ja darauf hingewiesen, welche Erfordernisse auch bei uns in der Verwaltung bestehen, um dann schlagkräftig zu sein. Das heißt eben innerhalb dieser kurzen Frist von nur zwei Monaten die gesamten Schritte vorzunehmen, die erforderlich sind, um es dann auch rechtssicher auszuüben.

Also wir haben jetzt intern diskutiert, dass wir dafür eine Gruppe oder ein Team zusammenstellen innerhalb der Verwaltung, damit wir die unterschiedlichen Belange dann sehr zeitnah erfüllen können. Ich sage mal ein Stichwort, Vermessungsamt. Wir brauchen ja eine Verkehrswertermittlung für diese Grundstücke, um auch den Kaufpreis a) zu erhalten oder einschätzen zu können, ob jetzt die Kaufpreise, die da aufgerufen werden, dem Verkehrswert entsprechen, darüber liegen, darunter liegen, darunter eher nicht . aber das sind verschiedene Beteiligte: Die Milieuschutzleute müssen sich äern, es wird auch sicherlich geguckt werden müssen, was planungsrechtlich möglich ist usw., also wir wollen da ein Team zusammenstellen, um in Zukunft mehrere solcher Vorkaufsrechte auszuüben. Also da, wo es sinnvoll und erforderlich ist.

 

   
    16.12.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 5.1 - beantwortet
   
Ö 5.2  
Baumaßnahmen im Görlitzer Park ohne Gesamtkonzept  
DS/2017/IV  
Ö 5.3  
Bürger*innenamt Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/2019/IV  
Ö 5.4  
Barzahlung im Bürgeramt  
DS/2012/IV  
Ö 5.5  
Pressesprecher adé - Einsparen tut nicht weh!  
DS/2009/IV  
Ö 5.6     Kontrolliert das Ordnungsamt verstärkt Spätis?  
DS/2014/IV  
Ö 5.7     Gesundheitliche Versorgung der nicht registrierten Geflüchteten im Bezirk  
DS/2018/IV  
Ö 5.8     Teilhabe von Geflüchteten am Arbeitsmarkt  
DS/2015/IV  
Ö 5.9     Planungsstand der Sanierungsmaßnahmen an der Nürtingen- bzw. e. o. Plauen-Grundschule  
DS/2016/IV  
Ö 5.10     Platzverweise auf Wunsch des Bezirks?  
DS/2020/IV  
Ö 5.11     Zweckentfremdung am Mehringdamm 29  
DS/2011/IV  
Ö 5.12     Umstellung auf Win7  
DS/2010/IV  
Ö 6     Große Anfragen      
Ö 6.1  
Bürgerinformationsveranstaltung am 2. Dezember 2015  
DS/1985/IV  
Ö 6.2  
Erhaltungssatzungsgebiete im Bezirk  
DS/1986/IV  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1  
Gedenktafel für Wolfgang Szepansky dauerhaft installieren  
Enthält Anlagen
DS/1987/IV  
Ö 8     Beschlussempfehlungen      
Ö 8.1  
Barrierefreier Heinrichplatz: Fuß- und Radverkehr schützen  
Enthält Anlagen
DS/1891/IV  
Ö 8.2  
Offenes WLAN für die bezirklichen Flüchtlingsunterkünfte
Enthält Anlagen
DS/1895/IV  
Ö 8.3  
Untersuchung Manteuffelstr.- Verfahren zur weiteren Beauftragung
Enthält Anlagen
DS/1908/IV  
Ö 8.4  
Kommunales Vorkaufsrecht - Wrangelstraße 66  
Enthält Anlagen
DS/1915/IV  
Ö 8.5  
Das Projekt "Work for Refugees" im Bezirk bekannter machen!  
Enthält Anlagen
DS/1953/IV  
Ö 9     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 9.1     Sonderpädagogische Förderung  
Enthält Anlagen
DS/0168/IV  
Ö 9.2  
Rigaer Straße zur Fahrradstraße machen
Enthält Anlagen
DS/0262/IV  
Ö 9.3     Gefährlichen Verkehr im Wrangelkiez rund um die Kreuzberger Markthalle IX entschärfen
Enthält Anlagen
DS/0468/IV  
Ö 9.4  
Qualifizierte Fachkraft für die Bauordnungen  
Enthält Anlagen
DS/0919/IV  
Ö 9.5     Tagung zu "Älter werden mit geistiger Behinderung"  
Enthält Anlagen
DS/0923/IV  
Ö 9.6     Aufstellen einer Ampelanlage auf der Boxhagener Str. Ecke Niederbarnimstr./ Simon-Dach-Str.  
Enthält Anlagen
DS/1089/IV  
Ö 9.7     Freifunkprojekt für eine Schule im Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/1233/IV  
Ö 9.8  
Keine zentrale Partymeile am Blücherplatz
Enthält Anlagen
DS/1316/IV  
Ö 9.9  
Bewerbungsverfahren zum Titel "Fairtraide-Stadt" für Friedrichshain-Kreuzberg offen gestalten!
Enthält Anlagen
DS/1364-01/IV  
Ö 9.10     Ausstellung "Der Weg zur deutschen Einheit"
Enthält Anlagen
DS/1453/IV  
Ö 9.11  
Änderung der Prüfkriterien der sozialen Erhaltungsverordnung für alle Erhaltungsgebiete im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1698/IV  
Ö 9.12     Untersuchung Schulversorgungssituation in den Quartieren Friedenstr. und Friedrichshain Höfe  
Enthält Anlagen
DS/1761/IV  
Ö 9.13  
Nutzungsuntersagung Ferienwohnung Obentrautstr. 29  
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DS/1762/IV  
Ö 9.14  
Umsetzung des Beschlusses DS/1734/IV zum Ex-Yaam-Grundstück
Enthält Anlagen
DS/1828/IV  
Ö 9.15  
Zebrastreifen an der Thalia-Grundschule  
Enthält Anlagen
DS/1836/IV  
Ö 9.16     Schaffung eines gemeinsamen Servicezentrums der Berliner Volkshochschulen  
Enthält Anlagen
DS/1885/IV  
Ö 9.17  
Beschluss zur Information der BVV über die Unterzeichnung der regionalen Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin  
Enthält Anlagen
DS/1887/IV  
Ö 9.18  
Zwischennutzungskonzept Rigaer Str. 71-73  
Enthält Anlagen
DS/1889/IV  
Ö 9.19     Endlich Ampel an der Cuvrystraße  
Enthält Anlagen
DS/1892/IV  
Ö 9.20     Sichere Straßenüberquerung der Boxhagener Str. ermöglichen  
Enthält Anlagen
DS/1894/IV  
Ö 9.21  
Flüchtlinge willkommen heißen: Orientierung für Flüchtlinge in Berlin per App verbessern  
Enthält Anlagen
DS/1897/IV  
Ö 9.22  
Umwandlung von mindestens zwei Auto- in Fahrradparkplätze vor der Pettenkofer Grundschule  
Enthält Anlagen
DS/1898/IV  
Ö 9.23  
104er Bus auch nachts!  
Enthält Anlagen
DS/1899/IV  
Ö 9.24     Parkplätze Müggelstraße wieder nutzbar machen  
Enthält Anlagen
DS/1901/IV  
Ö 9.25     Markierung Radstreifen Eldenaer Straße
Enthält Anlagen
DS/1904/IV  
Ö 9.26  
Kieze in bestehende Parkraumzonen integrieren  
Enthält Anlagen
DS/1905/IV  
Ö 9.27  
Barrierefreier Zugang zum Gleisdreieckpark - hier Zugang im Bereich Brücke 1  
Enthält Anlagen
DS/1907/IV  
Ö 9.28     Fördermittel aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) für die Heinrich Zille Grundschule  
Enthält Anlagen
DS/1945/IV  
Ö 9.29  
Eine Fahrradstraße für Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/1947/IV  
Ö 9.30     Tempo 30 in der Marchlewskistraße durchsetzen  
Enthält Anlagen
DS/1949/IV  
Ö 9.31     Einstufung der Weltfriedensglocke im Volkspark Friedrichshain als Baudenkmal  
Enthält Anlagen
DS/1950/IV  
Ö 9.32     Metallbegrenzungsstäbe/Poller ersetzen
Enthält Anlagen
DS/1956/IV  
Ö 9.33  
Bebauungsplan VI-140ca "Urbane Mitte" zwischen Luckenwalder Straße, Schöneberger Straße, öffentlicher Parkanlage, Grenze zum Deutschen Technik Museum und Grenze zum Grundstück Luckenwalder Straße 5,6 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1981/IV  
Ö 9.34  
Bebauungsplan VI-140fa VE "Yorckdreieck" für das Grundstück Yorckstraße 35-42 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg sowie im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
Enthält Anlagen
DS/1982/IV  
Ö 9.35  
Bebauungsplan VI-45-2B zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes VI-45 für das Gelände zwischen ehemalig der Brandenburgstraße 1-29 (jetzt Lobeckstraße), Ritterstraße 95-106, Prinzenstraße 92-109, Gitschiner Straße 80-84, Wassertorstraße 18-25, 45a-56 und Moritzstraße 1-21 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1983/IV  
Ö 9.36  
QM Erweiterung Wassertorplatz  
Enthält Anlagen
DS/1984/IV  
Ö 9.37  
Zum Gedenken an den Völkermord 1937/38 in Dersim  
DS/1988/IV  
Ö 9.38  
Der Radweg soll kommen!  
DS/1989/IV  
Ö 9.39  
Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten  
DS/1990/IV  
Ö 9.40  
Geflüchteten-Beirat einrichten - Schutzbedürftigen Menschen eine eigene Stimme geben  
Enthält Anlagen
DS/1991/IV  
Ö 9.41  
Benennung der Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg nach Gilberto Bosques  
DS/1992/IV  
Ö 9.42  
Geflüchtete Kinder brauchen Kontinuität und Sicherheit  
Enthält Anlagen
DS/1993/IV  
Ö 9.43  
Missbilligung der Amtsführung von Stadtrat Hans Panhoff  
DS/1994/IV  
Ö 9.44  
Berufliche Qualifizierungsangebote für Geflüchtete schaffen  
Enthält Anlagen
DS/1995/IV  
Ö 9.45  
Zebrastreifen Dolziger Straße  
DS/1996/IV  
Ö 9.46  
Spreeuferweg: Planungen an der Schillingbrücke zwischen Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg abstimmen  
Enthält Anlagen
DS/1997/IV  
Ö 9.47  
Verkehrs- und Lärmberuhigung in der Waldemarstraße!  
DS/1998/IV  
Ö 9.48  
Freifunk für die Leibnitz-Schule  
DS/1999/IV  
Ö 9.49  
Mehr Freifunk für das Andreas-Gymnasium  
DS/2000/IV  
Ö 9.50  
Kein Wechsel von der Willkommensklasse in die Regelklasse ohne ausreichende Deutschkenntnisse  
DS/2001/IV  
Ö 9.51  
Veränderungen im Schulnetz des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg zum Schuljahr 2017/2018  
Enthält Anlagen
DS/2002/IV  
Ö 9.52  
Planungsverfahren RAW - sozikulturelles "L" sichern!  
DS/2003/IV  
Ö 9.53  
Wrangelstr. 66 - Vorkaufsrecht nutzen  
DS/2004/IV  
               
 
 

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