Drucksache - DS/2020/IV  

 
 
Betreff: Platzverweise auf Wunsch des Bezirks?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jösting, KatjaJösting, Katja
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass auf Wunsch des Bezirks bzw. einzelner Ämter die Polizei Platzverweise auf der "Grünfläche" an der Warschauer Brücke/Revaler Straße erteilt?

 

  1. Gibt es solche Bitten oder Ersuchen (auch) für andere Orte des Bezirks?

 

  1. Falls es eine solche Bitte oder Vergleichbares gibt, wie lautet der genaue Wortlaut?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport                                                                     
 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Trifft es zu, dass auf Wunsch des Bezirks bzw. einzelner Ämter die Polizei Platzverweise auf der "Grünfläche" an der Warschauer Brücke/Revaler Straße erteilt?

 

Nein, die Polizei erteilt nie Platzverweise auf Bitten des Ordnungsamtes. Sie setzt aber Platzverweise des Ordnungsamtes auf Bitten des Ordnungsamtes durch. Sie erteilt auch selbst Platzverweise auf eigene Initiative.

 

Die Polizei und das Ordnungsamt führen seit März 2015 etwa 2 x die Woche gemeinsame Streifen im Bereich Warschauer Brücke/Revaler Straße durch. Dieses Vorgehen ist ein Ergebnis aus den regelmäßig stattfindenden Runden von Bezirksamt und Polizei. Ziel dieser gemeinsamen Streifen ist es zu verdeutlichen, dass Bezirk und Polizei sich gemeinsam an der Bewältigung der schwierigen Situation um das RAW-Gelände herum engagieren.

 

hrend die Polizei auch für Ordnungsaufgaben gemäß § 4 ASOG eine subsidiäre Zusndigkeit hat, ist andererseits eine Zuständigkeit des Ordnungsamts für Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung nicht gegeben.

 

Die von Ihnen angesprochene Grünfläche liegt inmitten des angesprochenen Streifenbereichs und fällt augenscheinlich besonders auf. Eine Sondernutzungserlaubnis zum Campieren wurde nicht erteilt. Insofern handelt es sich um eine unerlaubte Sondernutzung, die weder von der Polizei noch vom Bezirksamt geduldet wird.

 

  1. Gibt es solche Bitten oder Ersuchen (auch) für andere Orte des Bezirks?

 

Gemeinsame Streifen finden derzeit nur im Bereich Revaler Straße/Warschauer Brücke statt. Die gemeinsame Streife zum Görlitzer Park wurde inzwischen aufgelöst.

 

Findet im Bezirk eine illegale Sondernutzung statt, kann die Polizei sie nach Rücksprache oder auch ohne Rücksprache mit dem Ordnungsamt gemäß § 4 ASOG unterbinden. Eines Amtshilfeersuchens o.ä bedarf es dafür nicht. Eine Duldung des Bezirksamts für unerlaubte Sondernutzungen besteht mit einer (traditionellen) Ausnahme des Protest-Gecekondu am Kottbusser Tor nicht. 

 

  1. Falls es eine solche Bitte oder Vergleichbares gibt, wie lautet der genaue Wortlaut?

 

Entfällt.

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

Dr. Peter Beckers
Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 
 

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