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Drucksache - DS/1990/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass über den Eingliederungstitel speziell für die Zielgruppe der Geflüchteten/Flüchtlinge (z.B. mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach §§ 22-26 AufenthG) abgestimmte Eingliederungsmaßnahmen sowie Beratungsangebote entwickelt und umgesetzt werden. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, in Zukunft selbst Flüchtlinge (z.B. anerkannte Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete) auszubilden. Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass im Bezirk ansässige Unternehmen und berufsbildende Schulen Flüchtlingen (s.o.) eine Ausbildung ermöglichen.
Begründung: Eine Großzahl geflüchteter Menschen hat in den letzten Monaten ein Asylverfahren erfolgreich durchlaufen. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen erleichterten Arbeitsmarktzugang wurden geschaffen. Ein Großteil der Personengruppe der Geflüchteten hat einen (theoretischen) Zugang zu Arbeit und Ausbildung. Die bestehenden Strukturen sind darauf noch nicht ausgerichtet und sollen nun auch für den „neuen“ Personenkreis geöffnet werden.
BVV 16.12.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Integrationsausschuss – Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste (federführend)
SozBüD 10.03.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass über den Eingliederungstitel speziell für die Zielgruppe der Geflüchteten/Flüchtlinge (z.B. mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach §§ 22-26 AufenthG) abgestimmte Eingliederungsmaßnahmen sowie Beratungsangebote entwickelt und umgesetzt werden. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, in Zukunft selbst Flüchtlinge (z.B. anerkannte Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete) auszubilden. Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass im Bezirk ansässige Unternehmen und berufsbildende Schulen Flüchtlingen (s.o.) eine Ausbildung ermöglichen.
BVV 16.03.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass über den Eingliederungstitel speziell für die Zielgruppe der Geflüchteten/Flüchtlinge (z.B. mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach §§ 22-26 AufenthG) abgestimmte Eingliederungsmaßnahmen sowie Beratungsangebote entwickelt und umgesetzt werden. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, in Zukunft selbst Flüchtlinge (z.B. anerkannte Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete) auszubilden. Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass im Bezirk ansässige Unternehmen und berufsbildende Schulen Flüchtlingen (s.o.) eine Ausbildung ermöglichen.
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