Drucksache - DS/1990/IV  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Vorberatung
19.01.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit Vorberatung
20.01.2016 
Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste Vorberatung
11.02.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste vertagt   
10.03.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
16.03.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass über den Eingliederungstitel speziell für die Zielgruppe der Geflüchteten/Flüchtlinge (z.B. mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach §§ 22-26 AufenthG) abgestimmte Eingliederungsmaßnahmen sowie Beratungsangebote entwickelt und umgesetzt werden.

Daber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, in Zukunft selbst Flüchtlinge (z.B. anerkannte Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete) auszubilden. Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass im Bezirk ansässige Unternehmen und berufsbildende Schulen Flüchtlingen (s.o.) eine Ausbildung ermöglichen.

 

Begründung:

Eine Großzahl geflüchteter Menschen hat in den letzten Monaten ein Asylverfahren erfolgreich durchlaufen. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen erleichterten Arbeitsmarktzugang wurden geschaffen. Ein Großteil der Personengruppe der Geflüchteten hat einen (theoretischen) Zugang zu Arbeit und Ausbildung. Die bestehenden Strukturen sind darauf noch nicht ausgerichtet und sollen nun auch für den „neuen“ Personenkreis geöffnet werden.

 

 

BVV 16.12.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Integrationsausschuss Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit

Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt

Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste (federführend)

 

 

SozBüD 10.03.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass über den Eingliederungstitel speziell für die Zielgruppe der Geflüchteten/Flüchtlinge (z.B. mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach §§ 22-26 AufenthG) abgestimmte Eingliederungsmaßnahmen sowie Beratungsangebote entwickelt und umgesetzt werden.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, in Zukunft selbst Flüchtlinge (z.B. anerkannte Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete) auszubilden. Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass im Bezirk ansässige Unternehmen und berufsbildende Schulen Flüchtlingen (s.o.) eine Ausbildung ermöglichen.

 

 

BVV 16.03.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass über den Eingliederungstitel speziell für die Zielgruppe der Geflüchteten/Flüchtlinge (z.B. mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach §§ 22-26 AufenthG) abgestimmte Eingliederungsmaßnahmen sowie Beratungsangebote entwickelt und umgesetzt werden.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, in Zukunft selbst Flüchtlinge (z.B. anerkannte Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete) auszubilden. Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass im Bezirk ansässige Unternehmen und berufsbildende Schulen Flüchtlingen (s.o.) eine Ausbildung ermöglichen.

 

 
 

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