Drucksache - DS/2014/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Das Ordnungsamt ist gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben des ASOG Bln für die Feststellung und Ahndung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Berliner Ladenöffnungsgesetzes zuständig. Die Aufgabe erfüllt der Innendienst des Ordnungsamtes auf freiwilliger Basis nur in Ausnahmefällen bei einer massiven Beschwerdelage, die keinen Zeitverzug zulässt. Die eigentlichen Kontrollaufgaben erfüllt das Landeskriminalamt im Auftrag des Ordnungsamtes. Aufgrund der Personalsituation im Land Berlin finden Kontrollen vor allem dort statt, wo es Anwohner*innenbeschwerden gibt. An dieser Praxis hat sich meiner Kenntnis nach nichts geändert.
Allerdings ist eine deutliche Steigerung der festgestellten Ordnungswidrigkeiten in 2015 um bisher etwa 30% gegenüber 2014 auf 91 festzustellen. Da weder mir noch dem Ordnungsamt eine höhere Kontrollfrequenz bekannt ist, wird es sich vermutlich um das Ergebnis von Anzeigen handeln, die lärmgeplagte Anwohner*innen bei Verstößen gegen das Ladenöffnungsgesetz gestellt haben und die von der herbeigerufenen Polizei festgestellt wurden. Solche Feststellungen werden dann vom zuständigen Ordnungsamt geahndet.
Wie bereits ausgeführt in der Antwort zu Frage 1 werden bei der Kontrolle der Ladenöffnungszeiten mit Ausnahme der Zeit vor dem 1. Mai (Myfest-Gebiet) keine Schwerpunkte festgelegt, sondern es wird auf die Beschwerdelage eingegangen.
Ein solcher Beschluss wurde im Bezirksamt nicht gefasst. Auch eine dahingehende Vereinbarung o.ä. gibt es nicht.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Peter Beckers
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