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Drucksache - DS/2008/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Bezirksstadtrat
Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Da es sich bei den Grundstücken Blücherstr. 26, 26a und 26b um private Grundstücke handelt, liegen dem Fachbereich Grünflächen keine Baumkartierungen vor.
Der öffentliche Spielplatz in der Schleiermacherstraße soll nach neuestem Planungsstand von der Neubauplanung fast nicht tangiert werden, so dass auf dem Grundstück in unserem Facheigentum keine Baumfällungen zu erwarten sind.
Die Investoren wurden in den Planungssitzungen aufgefordert, den Baumbestand auf ihren Grundstücken zu katieren.
Die Bauvorhaben sind auf Grundlage geltenden Baurechts zu beurteilen. Hier besteht Baurecht, die Grundstücke sind prinzipiell Baugrundstücke. Das Klimaschutzprogramm steht der Erteilung bestehenden Baurechts nicht entgegen.
Das Bezirksamt ist sich der Verantwortung im Umgang mit der erhaltenswerten Bausubstanz von Ernst May und den Anlagen von Walter Rossow durchaus bewusst. Aus diesem Grunde wurden die geplanten Bauvorhaben auch im Baukollegium der Senatsbauverwaltung zur Diskussion gestellt. Im Ergebnis wurde das Büro Kuhn & Clarke mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes beauftragt, dass der Bedeutung des baulichen Erbes angemessen Vorschläge für eine bauliche Weiterentwicklung auf den betreffenden Grundstücken vorlegt.
Aufgrund der aktuellen Diskussion um den Erhalt des heutigen Spielplatzes an der Schleiermacherstraße hat sich das Bezirksamt entschieden, noch einmal Varianten zu prüfen, die sich mit einem weitestgehenden Erhalt des Spielplatzes auf den heutigen Flächen auseinander setzt. In Absprache mit der Senatsbauverwaltung ist das Büro Kuhn & Clarke beauftragt worden, diese Varianten auf Grundlage ihrer bisherigen Entwurfsansätze zu erarbeiten. Es ist beabsichtigt, das Ergebnis der betroffenen Öffentlichkeit schnellstmöglich vorzustellen und zu diskutieren. Es ist durchaus vorstellbar, Teilnehmer aus dem in der Anfrage erwähnten Expertenkreis zur öffentlichen Veranstaltung einzuladen. Möglicherweise können so auch die Themen eines Runden Tisches behandelt werden. Das weitere Vorgehen sollte in jedem Fall nach der nächsten Öffentlichkeitsveranstaltung erörtert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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