Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt sich beim Senat dafür einzusetzen, dass ausreichend, d. h. mehr bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit Behinderung geschaffen wird. Insbesondere die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen hier mehr entsprechenden Wohnraum zur Verfügung stellen. Zudem soll ein landesweites Inklusionskonzept für den Wohnungsbau angeregt werden, das sich damit auseinander setzt, wie mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen werden kann als im Moment in der Berliner Bauordnung (§ 51) vorgesehen.
Es soll darüber hinaus angeregt werden, dass im Rahmen des im Koalitionsvertrag vorgesehenen "Stadtentwicklungsplan Wohnen" (StEP Wohnen) auch mit Behindertenverbänden sowie SeniorInnenvertretungen zusammengearbeitet wird und bei der Konzeption sowohl die Belange von Menschen mit Behinderung als auch der demographische Wandel berücksichtigt werden.
Begründung:
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg fehlt barrierefreier Wohnraum. Gerade die städtischen Wohnungsbaugesellschaften kommen hier ihrer Verpflichtung nicht nach, diesen bezahlbar anzubieten. So sind von den 11000 Wohnungen der WBM genau 10 ausgewiesene Rollstuhlwohnungen. Diese Liste ließe sich beliebig fortführen. Die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung verlangt Gleichberechtigung auch beim Wohnen. Zudem verschärft der demographische Wandel die Nachfrage nach barrierfreiem Wohnraum. Dafür müssen Konzepte erarbeitet werden und auch kurzfristig Lösungen gefunden werden, um auch Menschen mit Behinderung, egal welchen Alters, ein bezahlbares Leben in der Innenstadt ermöglichen zu können.
Aus GesIk, 12.12.2012
Der Ausschuss votiert einstimmig dafür, den Antrag anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt sich beim Senat dafür einzusetzen, dass ausreichend, d. h. mehr bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit Behinderung geschaffen wird. Insbesondere die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen hier mehr entsprechenden Wohnraum zur Verfügung stellen. Zudem soll ein landesweites Inklusionskonzept für den Wohnungsbau angeregt werden, das sich damit auseinander setzt, wie mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen werden kann als im Moment in der Berliner Bauordnung (§ 51) vorgesehen.
Es soll darüber hinaus angeregt werden, dass im Rahmen des im Koalitionsvertrag vorgesehenen "Stadtentwicklungsplan Wohnen" (StEP Wohnen) auch mit Behindertenverbänden sowie SeniorInnenvertretungen zusammengearbeitet wird und bei der Konzeption sowohl die Belange von Menschen mit Behinderung als auch der demographische Wandel berücksichtigt werden.
BVV 28.08.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Gesundheit und Inklusion, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ff.
StadtQM 08.01.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 29.01.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.