Drucksache - DS/0431/IV  

 
 
Betreff: Markierte Begrenzungen für "Schankvorgärten"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Hehmke, AndyJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.10.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Vorberatung
22.11.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt vertagt   
06.12.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
19.12.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Beratung ff
07.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vzk_Markierte Begrenzungen für Schankvorgärten  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Genehmigung von Sondernutzungen öffentlichen Straßenlandes, die über einen längeren Zeitraum (z. B. mehr als drei Monate) erteilt werden, die Begrenzungen der entsprechend nutzbaren Flächen moderat sichtbar auf dem öffentlichen Straßenland zu kennzeichnen.

 

Begründung:

 

Die genehmigte Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes soll auch für die Anwohner nachvollziehbar sein. Durch auf den Gehwegen angebrachte Begrenzungsmarkierungen kann leicht nachvollzogen werden, wenn Verstöße vorliegen. Zudem sind solche gekennzeichneten Begrenzungen Anhaltspunkte für Betreiber und Gäste von "Schankvorgärten".

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt

 

 

Wio 06.12.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern bei der Genehmigung von Sondernutzungen öffentlichen Straßenlandes, die über einen längeren Zeitraum (z. B. mehr als drei Monate) erteilt werden, die Begrenzungen der entsprechend nutzbaren Flächen moderat sichtbar auf dem öffentlichen Straßenland gekennzeichnet werden können.

 

Der BVV ist bis zu ihrer Sitzung im Februar 2013 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern bei der Genehmigung von Sondernutzungen öffentlichen Straßenlandes, die über einen längeren Zeitraum (z. B. mehr als drei Monate) erteilt werden, die Begrenzungen der entsprechend nutzbaren Flächen moderat sichtbar auf dem öffentlichen Straßenland gekennzeichnet werden können.

 

Der BVV ist bis zu ihrer Sitzung im Februar 2013 zu berichten.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt

 

 

WiO 07.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 15.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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