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Drucksache - DS/0526/IV
Ich frage das Bezirksamt: 1. Warum hat das Bezirksamt zur Drucksache DS/2203/III noch nicht berichtet? 2. In wie vielen Fällen hat das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg in den Jahren 2010, 2011 und 2012 nach § 33 SGB II übergegangene Forderungen aus Arbeitsgentgelt gegen Arbeitgeber von Leistungsempfängern geltend gemacht? 3. In wie vielen Fällen lagen sittenwidrige Vergütungsvereinbarungen zugrunde? Zusatzfragen: 1. In wie vielen Fällen hat das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg in den Jahren 2010, 2011 und 2012 nach § 33 SGB II übergegangene Forderungen vor den Arbeitsgerichten klageweise oder durch gerichtliche Mahnverfahren geltend gemacht? 2. Wie hoch war die Erfolgsquote der zu Frage 4. erhobenen Klagen / Mahnverfahren?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 21.12.2012Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste -2644 SozBeschBüD Dez
1. Warum hat das Bezirksamt zur Drucksache DS/2203/III noch nicht berichtet?
Die DS/2203/III wurde am 22.06.2011 durch die BVV der III. Wahlperiode beschlossen. Zum vorgegeben Berichtszeitpunkt (September 2011) war diese Wahlperiode bereits beendet, so dass diese Drucksache formal nicht mehr abschließend bearbeitet wurde.
§ 62 der GO der BVV (III. Wahlperiode) sagt dazu Folgendes:
Ablauf der Wahlperiode, Umgang mit Drucksachen Alle Vorlagen, Anträge, Anfragen und Eingaben gelten mit Ablauf der Wahlperiode, in der sie eingebracht sind, als erledigt, wenn nicht endgültig über sie entschieden ist.
Die zuständige Abteilung ist davon ausgegangen, dass diese DS darunter fällt. Unabhängig vom formalen Verfahren hat sich das Bezirksamt mit dem Auftrag befasst und festgestellt, dass es bereits eine Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit und ein geregeltes Verfahren dazu gibt.
Rechtsgrundlage bildet § 33 SGB II i.V.m. § 115 SGB X. In den Fachlichen Hinweisen zum SGB II der Bundesagentur für Arbeit - Anlage 1 "Leitfaden - Lohnwucher" ist das Verfahren im Einzelnen geregelt (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-33-SGB-II-Uebergang-Ansprueche.pdf).
2. In wie vielen Fällen hat das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg in den Jahren 2010, 2011und 2012 nach § 33 SGB II übergegangene Forderungen aus Arbeitsentgelt gegen Arbeitgeber von Leistungsempfängern geltend gemacht?
Statistische Erhebungen zu Forderungsübergängen nach § 33 SGB II wurden / werden nicht durchgeführt. In 2011 und 2012 bestand in ca. 5-6 Fällen jeweils der Verdacht einer sittenwidrigen Entlohnung, der sich in allen Fällen nicht erhärtet hat. Insoweit wurden vom JC bisher vor den Arbeitsgerichten keine Klagen (gerichtliche Mahnverfahren) wegen übergegangener Forderungen erhoben. Mangels statistischer Erhebung kann zu länger zurückliegenden Zeiträumen keine detailliertere Aussage getroffen werden. Im Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg wurden bis heute keine Forderungen aus dem Sachverhalt sittenwidriger Entlohnung beweisbar festgestellt und in der Folge geltend gemacht wurden.
3. In wie vielen Fällen lagen sittenwidrige Vergütungsvereinbarungen zugrunde?
Siehe Antwort auf Frage 2.
Zusatzfragen:
1. In wie vielen Fällen hat das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg in den Jahren 2010, 2011 und 2012 nach § 33 SGB II übergegangene Forderungen vor den Arbeitsgerichten klageweise oder durch gerichtliche Mahnverfahren geltend gemacht?
Gleiche Fragestellung wie Frage 2
2. Wie hoch war die Erfolgsquote der zu Frage 4. erhobenen Klagen / Mahnverfahren?
Entfällt, da keine Klagen erhoben wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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