Drucksache - DS/0392/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen für die Öffnung der S-Bahn-Unterführung im Eingangsbereich der Halbinsel Stralau (Alt-Stralau zwischen Kynaststraße und Stralauer Allee) auch für Rettungsfahrzeuge einzusetzen.
Begründung:
Wegen der Arbeiten am und im Umfeld des Ostkreuz(es) kommt es wegen der Verkehrsführung und der Sperrung der Unterführung insbesondere im Berufsverkehr zu langen Staus. Wegen der engen Straßen ist auf der oberen und der unteren Kynaststraße ein schnelles Passieren für Rettungsfahrzeuge nicht möglich. Auch das Bilden einer sog. Rettungsgasse oder das Ausweichen eines Einsatzfahrzeuges auf den Fußweg ist aufgrund der sehr hohen Bordsteinkante auf den einzigen verbliebenen Zufahrtstraßen ausgeschlossen. Rechnet man Hin- und Rückweg im Stau zusammen, kommen unvertretbare Fahrzeiten zustande. Darüber hinaus kommt es bereits auf Grund der Umfahrung der Unterführung zu längeren Anfahrtzeiten für die Rettungsfahrzeuge. Hier ist schnelle Abhilfe erforderlich. Die Vorstellung, dass die Feuerwehr im Bedarfsfall weder Kitas noch die Grundschule in vertretbarer Zeit erreichen kann, macht die Dringlichkeit des Handelns deutlich.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen für die Öffnung der S-Bahn-Unterführung im Eingangsbereich der Halbinsel Stralau (Alt-Stralau zwischen Kynaststraße und Stralauer Allee) auch für Rettungsfahrzeuge einzusetzen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 16.01.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Rücküberweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 13.02.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.02.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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