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Drucksache - DS/0486/IV
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei zukünftigen Haushaltsplanentwürfen im Kommentar aller Titel über 100.000 Euro die gesetzlich geregelte Bemessungsgrundlage (Gesetzbuch, Paragraph) und das daraus resultierende Berechnungsverfahren, sowie sonstige zugrunde liegende Annahmen für die Bemessung des Ansatzes mit auszuweisen.
Begründung: Für die Kontrolle des Bezirksamtes durch die Bezirksverordneten ist die Nachvollziehbarkeit des Haushaltsplanes eine notwendige Grundlage.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung.
Die Fraktion der PIRATEN zieht den Antrag zurück und die Bezirksverordnete Zinn erhält den Antrag aufrecht.
PHI 18.12.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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