Beitritt: SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Grüne
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
empfiehlt der BVV,
Die BVV möge beschliessen:
Das Bezirksamt wird beauftragt mit dem Bezirksamt Spandau, ggf. unter Mithilfe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, ist zu prüfen und wenn möglich umzusetzen, inwieweit die gesamte Siemensstadt und Charlottenburg-Nord als Milieuschutzgebiete gesichert werden können.
Der BVV ist bis zum 31.10.2019 zu berichten.
Ursprungstext:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Gebiete „Charlottenburger Siemensstadt“ und „Charlottenburg-Nord“ als zu untersuchende Gebiete mit in das Anfang 2019 geplante und durchzuführende Grobscreening zur Ausweisung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete nach § 172 BauGB aufzunehmen.
Die Ergebnisse des Grobscreenings werden umgehend vom Bezirksamt ausgewertet und dem Ausschuss für Stadtentwicklung wie der BVV zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.
Weisen die Gebiete „Charlottenburger Siemensstadt“ und/oder „Charlottenburg-Nord“ in der Studie einen ausreichend hohen „Verdrängungsdruck“, „Verdrängungspotential“ und „Aufwertungspotential“ auf, sollen umgehend vorbereitende Untersuchungen für eines oder beide Gebiete zur Ausweisung als Milieuschutzgebiete vorgenommen werden.
Mit dem Bezirksamt Spandau, ggf. unter Mithilfe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, ist zu prüfen und wenn möglich umzusetzen, inwieweit die gesamte Siemensstadt und Charlottenburg-Nord als Milieuschutzgebiete gesichert werden können.
Der BVV ist bis zum 31.03.2019 zu berichten.