Drucksache - 1039/5
Die BVV möge beschließen:
Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten. Das im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellte Bauvorhaben ist weder in seiner formalen Ausführung noch in seinem Angebot von Wohnraum wert, öffentliches Straßenland zur Überbauung freizugeben.
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