Drucksache - 1082/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, Grundstückseigentümer*innen im Bezirk gegenüber Baugebote gemäß § 176 BauGB auszusprechen, und dazu zu verpflichten, dass ein Grundstück innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen, um die Spekulation mit baureifen Grundstücken und Baugenehmigungen zu verhindern. Kommt der*die Eigentümer*in der Verpflichtung auch nach Vollstreckungsmaßnahmen nicht nach, ist ein Enteignungsverfahren nach § 85 BauGB zu prüfen und ggf. einzuleiten.
Der BVV ist bis zum 30.04.2019 zu berichten.
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