Auszug - Entlastung durch Mietkauf
BV Recke begründet den Antrag. Eine Grundsatzdebatte im Ausschuss über die Möglichkeiten den Wohnungsmarkt zukunftsfähiger zu gestalten entsteht. BV Gusy führt aus, dass der Antrag nur Vertreibung bezwecke. BV Klose sähen keinen Zusammenhang zwischen dem geforderten Inhalt des Antrages und Mietraum-Spekulationen. BV Dr. Timper erinnert an die Eigenkostenzulage von 2012. Und erläutert, dass die Marktregulierung über die nachhaltig, langfristige Mietsenkung zu gestalten sei. BD Szelag und BV Tillinger sprechen sich dafür aus, den städtischen Wohnungsmarkt auszubauen anstelle einer Mietkauferleichterung. Das Berichtsdatum wird auf den 31.07.2019 geändert. Die CDU-Fraktion tritt dem Antrag bei.
Beitritt: CDU-Fraktion
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Für Wohnungen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, die im Eigentum der Stadt Berlin bzw. städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind oder durch Ausübung des (kommunalen) Vorkaufsrechts werden, soll in Zukunft ein geeignetes Mietkaufmodell für die Mieter bestehen.
Das Bezirksamt soll sich deshalb bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einsetzen, dass geeignete Mietkaufmodelle entwickelt und angewandt werden.
Der BVV ist bis zum 31.07.2019 zu berichten.
Begründung:In Deutschland insgesamt, aber insbesondere auch in Berlin ist die Quote für selbstgenutztes Eigentum erschreckend niedrig. Nach den Zahlen von 2011 ist die Quote in Berlin bei 15%. Dabei bietet Wohneigentum hohe Sicherheit im Alter. Für Menschen ohne Eigenkapital ist es momentan sehr schwierig, einen Kredit für Wohneigentum zu bekommen – so müssen große Posten wie die Grunderwerbssteuer sofort bezahlt werden. In Berlin ist die Förderung der Bildung von Wohneigentum in der Verfassung verankert. Dies sollte der Bezirk ernstnehmen und gemeinsam mit dem Land Berlin Möglichkeiten schaffen, um die Bildung von Wohneigentum zu erleichtern. Das Angebot eines Mietkaufmodells im eigenen Wohnungsbestand kann hier viel erreichen. Beim Mietkauf wird ein Mietvertrag geschlossen, der Mieter zahlt zunächst ganz regulär Miete. Diese Mietzahlungen werden dann auf den Kaufpreis angerechnet. Preis, Rechte, Pflichten und Konditionen des Mietkaufs werden vorher festgelegt und müssen von beiden Parteien einvernehmlich unterschrieben werden. Die Wohnung geht dann in das Eigentum des Mieters über. Abstimmungsergebnis:
dafür: 7 dagegen: 7 Enthaltung: 0 |
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