Drucksache - 1024/5  

 
 
Betreff: Mieter*innen konsequent schützen – Umsetzungsplan für Milieuschutz vorlegen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.01.2019 
27. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
17.05.2019 
57. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.06.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Beitritt: SPD-Fraktion und B‘90/Grüne

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, dem Ausschuss für Stadtentwicklung bis zum 31. Oktober 2019 einen Umsetzungsplan für die sozialen Erhaltungsverordnungen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen. Der Umsetzungsplan soll der Abteilung Stadtplanung und dem Bezirksamt als selbst gesteckte Zielvereinbarung dienen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung bewertet die Umsetzung und Erfüllung der selbst gesteckten Ziele des Bezirksamtes.

 

Dieser soll beinhalten:

 

Personalplanung:

  • Benennung des Personalbedarfs nach Aufgabenbereichen (z.B. Umsetzung es Umwandlungsverbotes).
  • Geplante Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren unter Angabe der zeitlichen Umsetzung.

 

Wissenschaftliche Studien

  • Darstellung der geplanten zeitliche Umsetzung von Untersuchungen und der Einbringung der Ergebnisse in die BVV.

 

Umsetzung

  • Aktueller Zeitplan für die Behandlung von Aufstellungsbeschlüssen im Bezirksamt und der geplanten Veröffentlichung im Amtsblatt.
  • Aktueller Zeitplan für die Beratung von Verordnungen im Bezirksamt, für die Einbringung von Verordnungen in die BVV und der voraussichtlichen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2019 erstmals zu berichten.

 

Begründung: Mehr als zwei Jahre nach der Berlin-Wahl 2016 wurden im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bisher immer noch erst zwei soziale Erhaltungsverordnungen erlassen, für den Klausenerplatz und angrenzende Gebiete ein Aufstellungsbeschluss realisiert. Die Verdrängung im Bezirk geht ungebremst weiter. Etwa 12 Monate hat das Bezirksamt gebraucht, um nach den Aufstellungsbeschlüssen auch die Verordnungen für die Mierendorff-Insel und den Gierkeplatz zu erlassen. Mehr als 15 Monate war das Bezirksamt beinahe untätig und hat den Einwohner*innenantrag, der die Ausweisung des Klausenerplatzes und angrenzender Gebiete forderte, nicht behandelt. Das Bezirksamt hat immer weiter selbst gesteckte, aber nur mündlich erklärte, Ziele nicht halten können. Um transparent, sowohl für die Mieter*innen im Bezirk, als auch für die Fraktionen in der BVV zu zeigen, mit welchen Zielen und zeitlichen Planungen das Bezirksamt arbeitet, braucht es einen Umsetzungsplan, wie dies der Antrag fordert.

 


 

 
 

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