Drucksache - 1120/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Bei der Realisierung von Wohnungsbauprojekten sind Wohnungen, die an Geflüchtete vermietet werden, auf den Anteil der förderfähigen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraumflächen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung anzurechnen. Dieses Verfahren soll auf maximal 5% der Gesamtfläche begrenzt werden - und dies unabhängig davon, ob die Vermietungen über einen freien Träger stattfinden oder an Geflüchtete direkt vermietet wird.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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