Drucksache - 0917/V  

 
 
Betreff: AnwohnerInnen bei Arbeiten auf Straßen und Plätze informieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD, Gruppe der PiratenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Kreitmair und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
24.01.2018 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
28.02.2018 
16. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
21.03.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
18.04.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.04.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 12.12.2017
2. ÄA Piraten vom 12.12.2017
3. BE UmNat vom 18.04.2018
4. Beschluss vom 19.04.2018
5. VzK vom 22.08.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin     .       .2018

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0917/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme

AnwohnerInnen bei Arbeiten auf Straßen und Plätzen informieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0917/V)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt,

Mit Einrichtung einer Baustelle ist wie folgt über die kommenden Bautätigkeiten vor Ort an sichtbarer Stelle zu unterrichten:

 

-          Anlass und Umfang der Baumaßnahmen

-          Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeiten

-          Bauträger (z.B. Zuständiges Amt des Bezirkes, Wasserbetriebe etc.)

-          Ansprechpartner/in auf Seiten des Bauträgers mit Anschrift und Telefon-nummer

 

Die Informationen sollen auch im Internet veröffentlicht werden.

Zugleich ersucht die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt bei zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass die Leitungsbetriebe, die pauschale Aufgabegenehmigung besitzen, ebenfalls zur Anwohnerinformation an der Baustelle sowie im Internet verpflichtet werden.

 

Das Bezirksamt hat am 24.07.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Bei eigenen Baumaßnahmen des Straßen- und Grünflächenamtes mit Auswirkungen auf die Verkehrsführung (ÖPNV, Kfz, Rad- und Fußngerverkehr) sowie dem ruhenden Verkehr (Parkplätze) erfolgt immer eine Bekanntgabe der Baumaßnahme über eine Pressemitteilung und auch über Bürgerinformationen per Hauswurf oder Aushang.

 

Bei Baumaßnahmen der Versorgungsunternehmen wird im vertraglich vereinbarten Auflagenkatalog der Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) unter 1-Grundsätze im Punkt 4 geregelt, dass Baustellenschilder aufzustellen sind.


Der Sondernutzer hat dort den Beginn, Umfang und das Ende der Sondernutzung, den Namen des Bauleiters sowie der Straßenbaubehörde unter Angabe der Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse an der Baustelle auf einem Schild nach außen hin deutlich lesbar zu kennzeichnen. Bei umfangreichen Arbeiten ist der Sondernutzer gemäß AV zu § 12 Nr. 4 des BerlStrG zusätzlich verpflichtet, die betroffenen Anlieger, insbesondere Industrie- und Gewerbetreibende, über die Baumaßnahme in geeigneter Form rechtzeitig vorher zu unterrichten, und zwar durch Veröffentlichungen in den Tages- oder Bezirkszeitungen, durch Hauswurfsendungen bzw. Hausanschläge oder durch Postsendungen. Dabei sind der Ansprechpartner unter Angabe der Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen.

 

Auch für Baumaßnahmen privater Bauherren, welche gemäß § 11 Abs. 3 BerlStrG durch den Straßenbaulastträger genehmigt werden, ist in der Anlage E der Erlaubnisnehmer verpflichtet, den Beginn, Umfang und das Ende der Sondernutzung an der Baustelle auf einem Schild nach außen hin deutlich lesbar zu kennzeichnen.

Eine Verpflichtung, dass der Sondernutzer eine Anwohnerinformation im Internet bekannt gibt, ist gesetzlich nicht geregelt und daher nicht möglich.

 

A)        Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)        Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

Berlin, den 24 .07.2018

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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