Drucksache - 0590/V  

 
 
Betreff: Schluss mit der Einbahnstraße: Sozialpädagogische Betreuung und Hygienestandards in den ASOG-Unterkünften in Mitte sicherstellen.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Ochse, Kociolek, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnid 90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
12.09.2017 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
10.10.2017 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 11.07.2017
2. BE SozGes vom 10.10.2017
3. Beschluss vom 19.10.2017
4. VzK vom 30.01.2018
5. Anlage
6. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin      Datum: 25.01.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

2.

BezirksverordnetenversammlungDrucksache

Mitte von BerlinNr. 0590/V

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Schluss mit der Einbahnstraße: Sozialpädagogische Betreuung und Hygienestandards in den ASOG-Unterkünften in Mitte sicherstellen“

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.10.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0590/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich, in der

Sozialstadträtekonferenz und gegenüber dem Land für weitergehende Qualitätsstandards in den ASOG-Unterkünften einzusetzen. Hierzu gehört:

 

        Detaillierte hygienische Mindeststandards über die Reinigung der Zimmer, Gemeinschaftsräume, Sanitärräume etc.

 

        Sicherstellung der sozialpädagogischen Betreuung der BewohnerInnen durch einen festzulegenden Personalschlüssel von Sozialarbeiter und BewohnerInnen

 

 

Das Bezirksamt hat am   30.01.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Eine ASOG-Unterbringung ist per Definition eine vertragsfreie, unbetreute Form der Unterbringung. Hier gelten noch immer die Mindeststandards der BUL, auf deren Einhaltung das Amt für Soziales sehr genau achtet. Zur Überprüfung findet von hier in allen Einrichtungen mindestens einmal pro Jahr eine Heimbegehung statt. Festgestellte Mängel werden unter Fristsetzung in der Regel kurzfristig behoben. Die von der Heimbegehung zu berücksichtigenden Qualitätsstandards der BUL sind dem Bericht in der Anlage 1 beigefügt.

Angemerkt sei, dass obdachlose Menschen oftmals in Hostels und Hotelbetrieben untergebracht sind. Diese gehören nicht zu den ASOG-Unterkünften, sondern zu den Hotelbetrieben. Die dortige Unterbringung nach ASOG sollte eigentlich nur von kurzer Dauer sein, liegt aber in Ermangelung anderer Unterbringungsmöglichkeiten faktisch bei ein bis zwei Jahren.

 

Über die Erfüllung der BUL-Mindeststandards hinaus müssen auch ASOG-Unterkünfte nach §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) strenge Hygienestandards einhalten und unterliegen dabei der infektionshygienischen Überwachung durch das zuständige Gesundheitsamt.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der (epi­demiologischen) Überwachung übertragbarer Krankheiten am 25.07.2017 wurden die Melde- und Benachrichtigungspflichten erweitert und damit auch die Kontrollmöglichkeiten von Hygienestandards bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen verbessert.

 

Nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes gilt:

 

  • Folgende Einrichtungen und Unternehmen müssen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen und unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt: Obdachlosenunterkünfte und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern und sonstige Massenunterkünfte. Hierzu gehören ab sofort auch ASOG-Unterkünfte, darunter auch Hostels.
  • Nicht mehr nur Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden (vgl. § 33 IfSG), sondern auch Leiter von Pflegeeinrichtungen für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen, von Obdachlosenunterkünften, von Asylunterkünften und sonstigen Massenunterkünften sowie von Justizvollzugsanstalten sind verpflichtet, das Gesundheitsamt über Skabies-Erkrankungen bzw. deren Verdacht zu benachrichtigen (§ 36 Abs. 3a IfSG). Da die betreuten Personen über längere Zeit in diesen Einrichtungen zusammenleben, betreut oder medizinisch versorgt werden, und in diesen Einrichtungen ein enger Haut-zu-Haut-Kontakt üblich ist, treten dort bevorzugt Ausbrüche auf, die durch frühzeitige Infektionsschutzmaßnahmen verhindert werden sollen.
  • Personen, die in einer Einrichtung zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern aufgenommen werden sollen, werden verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden.

 

  • Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und die wahrscheinlich einem erhöhten Infektionsrisiko für eine bestimmte schwerwiegende übertragbare Krankheit ausgesetzt waren, vor oder nach ihrer Einreise ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen haben, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer solchen schwerwiegenden übertragbaren Krankheit vorhanden sind, sofern dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist

 

Mit diesen Änderungen des IfSG wurde die gesetzliche Grundlage zur infektionshy-gienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter deutlich erweitert.

 

 

Auf Landesebene wird angestrebt, eine Bedarfsprognose an Unterbringungsnotwendigkeiten zu erstellen, die die Bedarfe der Stadt bis 2020 abdecken soll. Infolge dieser Bedarfsprognose wird sich das Landesamt für Fchtlinge neuen Zielgruppendefinitionen stellen. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.

Mit den „Qualitätsanforderungen für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften Gemeinschaftsunterkünften, Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftliche Wohnzentren“, die in der Anlage 2 beigefügt sind (von Juni 2017), ist ein Anfang in Richtung Verbesserung der Qualitätsstandards gemacht.

 

Das Bezirksamt Mitte selbst bemüht sich derzeit um die Erstellung eigener Qualitätsstandards für Vertrags-Hostels zur Unterbringung von geflüchteten Menschen. Damit sollen die Bedingungen in den Vertrags-Hostels verbessert werden, da diese ja eben nicht zu den ASOG-Unterkünften, sondern zu den Hotelbetrieben zählen und damit nicht den BUL-Mindeststandards unterliegen. Ein erster Entwurf lag bereits vor, befindet sich nach Bekanntwerden der obengenannten Qualitätsanforderungen an neu zu errichtende Unterkünfte aber erneut in der Prüfung.

Zur Verbesserung der Qualitätsstandards in den ASOG-Unterkünften ist eine Änderung der BUL-Standards notwendig, da diese nach wie vor für diese Unterkünfte gelten. Die BUL wurde als ein gemeinsames Instrument der Bezirksämter geschaffen, um den in ihrer Verantwortung liegenden Ordnungssaufgaben bei Obdachlosigkeit und den diesbezüglichen Unterbringungspflichten besser nachkommen zu können. Da die BUL und damit letztendlich die Bezirksämter die Mindeststandards für ASOG-Unterkünfte festgelegt haben, ist es dem Bezirksamt Mitte hier nicht möglich, beim Land Berlin weitergehende Qualitätsstandards zu erwirken.

Auf der Bezirksebene wurde die Forderung nach weitergehenden Qualitätsstandards in ASOG-Unterkünften aber im Rahmen der Sozialstadträtekonferenz bereits thematisiert.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

Berlin, den   30 .01.2018

 

 

E.U.

 

Bezirksbürgermeister von Dassel   Bezirksstadtrat Gothe

 

 

3. DU an SozGesRef

4. z.d.A. bei SozAL Ref

 

SozAL

 

GesAL

 

Soz 1

 

Ges 1 1300


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:    .01.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel: 44600

 

 

 

 

Beschluss-Nr.

 

des Bezirksamtes Mitte von Berlin vom     .01.2018

(BA-Vorlage-Nr.316)

 

 

Einbringung einer Vorlage zur Kenntnisnahme bei der Bezirksverordnetenversammlung zur Drucksache Nr. 0590/V, Beschluss vom 19.10.2017, betrifft:

 

Schluss mit der Einbahnstraße: Sozialpädagogische Betreuung und Hygienestandards in den ASOG-Unterkünften in Mitte sicherstellen


 

 

Beschlusstext:

 

  1. Das Bezirksamt beschließt die beigefügte Vorlage - zur Kenntnisnahme - betrifft: Schluss mit der Einbahnstraße: Sozialpädagogische Betreuung und Hygienestandards in den ASOG-Unterkünften in Mitte sicherstellen“ als Schlussbericht. Sie ist bei der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen.

 

  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit beauftragt.

 

  1. Veröffentlichung:

 

  1. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein

a)Personalrat:

b)Frauenvertretung:

c)Schwerbehindertenvertretung:

d)Jugend- und Auszubildendenvertretung:

 

 

Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung bitten wir der o. g. Vorlage zu entnehmen.

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen