Drucksache - 0574/V  

 
 
Betreff: Beschleunigung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Ochse, Kociolek, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste und Wohnen Vorberatung
14.09.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
4. BE BüDWohn vom 14.09.2017
5. Beschluss vom 19.10.2017
6. VzK vom 06.03.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:rz 2018

Jugend, Familie und BürgerdiensteTel.:24666

Amt für Bürgerdienste

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Beschleunigung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.10.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0574/V)

Das Bezirksamt wird ersucht, zur Beschleunigung der zu bearbeitenden Wohngeldanträge nachfolgende Punkte zu prüfen und ggf. umzusetzen:

·  Organisation und Vereinheitlichung der Arbeitsabläufe,

·  Arbeitsanweisungen zur Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis,

·  Umgestaltung zum BackOffice,

·  Einsatz von Teamleitung zur besseren Betreuung der Sachbearbeitung und

·        Schaffung einer stabilen Softwareumgebung

 

Das Bezirksamt hat am 06.03.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Prüfung der genannten Punkte führt zu den im Folgenden einzeln dargestellten Umsetzungsmöglichkeiten:

 

  • Organisation und Vereinheitlichung der Arbeitsabläufe

Die Arbeitsabläufe beruhen im Grundsatz auf dem bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen anzuwendenden Fachverfahren INWO/DIWO (Integriertes Wohnungswesen/Dialogisiertes Wohngeldverfahren). Es handelt sich hierbei um ein immer wieder aktualisiertes, informationstechnisches Verfahren, dass - in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelt in mehreren Bundesndern angewendet wird.

Hierbei sind nicht nur die einzelnen Arbeitsschritte vorgegeben, sondern es sind auch Standardbriefe an Antragstellende oder ggf. zu beteiligende Behörden vorgegeben. Darüber hinaus sind alle in einem Einzelfall ausgeführten Arbeitsschritte nicht nur elektronisch gespeichert, sondern auch in der Papierakte dokumentiert.

Ferner liegen zur Umsetzung des Wohngeldgesetzes umfangreiche generelle und individuelle Erkenntnisse der Rechtsprechung vor, die bei der konkreten Antragsbearbeitung zu beachten sind.

Aus den genannten Gründen ist eine noch weitergehende Vereinheitlichung der Arbeitsabläufe weitestgehend unmöglich.

Im Hinblick auf die Organisation der Arbeitsabläufe wird es auch aufgrund der weiter steigenden Fallzahlen und eines demzufolge beantragten aber noch nicht bewilligten Personalaufwuchses voraussichtlich erforderlich, die Sachbearbeitenden unter zwei Teamleitungen zu stellen und die Widerspruchsbearbeitung umzuorganisieren. Der diesbezügliche Prozess steht unmittelbar vor dem Abschluss.

 

  • Arbeitsanweisungen zur Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis

Derartige Anweisungen bestehen. Ihre konsequente Umsetzung wird auch durch die bevorstehenden Organisationsmaßnahmen (s. o.) weiter befördert.

 

  • Umgestaltung zum BackOffice

Der Bereich Wohngeld arbeitet seit vielen Jahren als BackOffice. FrontOffice sind die Bürgerämter. Diese nehmen Anträge entgegen, helfen ggf. beim Ausllen und geben ggf. Sachstandsinformationen, soweit diese aus dem Fachverfahren abrufbar sind.

 

  • Einsatz von Teamleitung zur besseren Betreuung der Sachbearbeitung

S. o., vorgesehene Umorganisation

 

  • Schaffung einer stabilen Softwareumgebung

Sowohl das zum Einsatz kommende Fachverfahren als auch das im Bezirks-amt Mitte an allen Arbeitsplätzen des Bereiches Wohngeld zur Verfügung stehende Office-Paket einschl. „Outlook“ funktionieren stabil. Eventuelle Pannen werden soweit sie im Hause beseitigt werden können durch die hier eingesetzten IT-Fachkräfte schnellstmöglich behoben. Soweit sie nur auf der Landesebene zu beheben sind, sind auch hierzu innerhalb der üblichen und vereinbarten Reaktionszeiten keine negativen Erkenntnisse zu verzeichnen.

 

Im Übrigen verweist das Bezirksamt auf die Beantwortung zur DS 0131/V.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 Berlin, den 06.03.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Dr. Obermeyer

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen