Drucksache - 2248/IV  

 
 
Betreff: Milieuschutz in Mitte: Beobachtungsgebiete nicht nur aus dem Rathaus beobachten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch, Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Stadtentwicklung Vorberatung
30.09.2015 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE StadtE vom 30.09.2015
3. Beschluss
4. VzK vom 22.01.2016
5. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:            12.2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin 2248/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Milieuschutz in Mitte: Beobachtungsgebiete nicht nur aus dem Rathaus beobachten

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2248/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für die im Rahmen des „Grobscreening zur Vorprüfung einer sozialen Erhaltungsverordnung“ festgestellten Beobachtungsgebiete ab Januar 2016 ein kontinuierliches Monitoring durchzuführen.

 

Hierzu soll in einem ersten Arbeitsschritt eine verwaltungsinterne gebietsspezifische Beobachtung nach folgenden Indikatoren erfolgen:

      Abgeschlossenheitsbescheinigungen / Umwandlung Miet- in Eigentumswohnungen,

      Wohnungsverkäufe,

      Bauanträge / -genehmigungen von umfassenden Modernisierungsmaßnahmen,

      Dachgeschossausbau,

      Neuvermietungsangebotsmieten.

Sollte das Bezirksamt die Erhebung weiterer Indikatoren für sinnvoll erachtete, so sollen diese ebenfalls berücksichtigt werden.

 

Die BVV ist halbhrlich über die Ergebnisse zu informieren.

 

Sollten sich aus der Erhebung o. g. Daten in einem der Gebiete beginnenden Verdrängungstendenzen abzeichnen, sind vertiefende Untersuchungen durchzuführen, inwieweit die Voraussetzung zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB vorliegen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 12.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Stadtplanungsamt erarbeitet derzeit einen Verfahrensvorschlag für ein Monitoring für die im Grobscreening ermittelten Beobachtungsgebiete. Das Monitoring ist eine Fortschreibung des Grobscreenings.

Die im Rahmen der Erarbeitung des Grobscreening ermittelten Beobachtungsgebiete kontinuierlich zu untersuchen und die Ergebnisse fortzuschreiben soll durch ein dreijähriges Monitoring erfolgen und in Anlehnung an das Grobscreening durchgeführt werden.

Die Beurteilung/Einschätzung zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung stützt sich auf ein bereits in der Praxis erprobtes Indikatorensystem, welches sich aus einem umfangreichen sekundärstatistischen Datenmaterial zusammensetzt. Nur auf dessen Basis kann eine Einschätzung zum Aufwertungspotenzial, dem Aufwertungsdruck und dem Verdrängungspotenzial für die einzelnen unter Verdacht stehenden Gebiete erfolgen. Ein anderweitiges fachliches Vorgehen, insbesondere bezogen auf eine Reduzierung des Indikatoren-Sets, würde einer möglichen rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

 

      - 2 -

Beim Grobscreening wurden anhand einer detaillierten Bewertungsmatrix aus 24 Einzelindikatoren die Planungsräume des Bezirkes differenziert analysiert und vergleichend betrachtet. Da erst diese Kombination zu verlässlichen Aussagen führt, müssen auch bei der Entwicklung eines Monitorings für die Beobachtungsgebiete alle einzelnen Indikatoren im Zusammenhang und Ebenen übergreifend analysiert werden.

Erkennbar wird durch diese Vorgehensweise, dass es nicht, wie vorgeschlagen, ausreichend ist für die Beobachtungsgebiete lediglich einzelne Indikatoren zu überprüfen, sondern nur die Betrachtung der Gesamtheit an Indikatoren fundierte Aussagen über die Situation in einem Beobachtungsgebiet aufzeigen kann.

Die Empfehlungen des Gutachterbüros LPG GmbH sehen ebenfalls vor, ein Datenmonitoring über einen Zeitraum von drei Jahren einzurichten, da die Datenfortschreibung sehr zeitintensiv ist und die meisten Daten nicht halbjährlich von den statistischen Ämtern erhoben werden.

 

An diese Empfehlung knüpft nun das Bezirksamt an und sieht vor, für die Beobachtungsgebiete ein Datenmonitoring für einen Zeitraum von drei Jahren einzurichten. Dazu soll bei ausreichend vorhandenen Haushaltsmitteln ein externer Gutachter beauftragt werden, der neben der Abfrage sekundärstatistischer Daten auch gleichzeitig die Veränderungen der Daten dokumentiert und Rückschlüsse / Einschätzungen ob eine soziale Erhaltungsverordnung für die Gebiete erlassen werden soll, vornimmt.

 

Dabei soll der Gutachter folgende Entwicklungen im Rahmen des Monitorings prüfen:

  • Anstieg der Umwandlungszahlen
  • Zunahme von baulichen Aktivitäten im Bestand
  • Veränderung der Angebotsmietpreise
  • Signifikante Veränderung der sozialen Indikatoren
  • Auslaufen von Belegungsbindungen
  • insbesondere die Entwicklung der Indikatoren zum Aufwertungsdruck

 

Zur Einschätzung der Daten für die der Beobachtungsgebiete soll der Gutachter jährlich und eigenständig eine Datenabfrage durchführen, diese in einer übersichtlichen und geeigneten Form auswerten (in Anlehnung an  die Steckbriefe des Grobscreening)  und entsprechend bewerten.

Nur so ist es möglich einerseits die Veränderungen in den Gebieten festzustellen und gleichzeitig eine rechtssichere Aussage darüber zu erhalten, ob für einzelne Beobachtungsgebiete vertiefende Untersuchungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung in Auftrag gegeben werden müsste.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

 § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

 Die Mittelsicherung für ein externes Gutachten erfolgt bei Kapitel 4200, Titel 54010 und Titel 89339.

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke    Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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