Drucksache - 2248/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2248/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Milieuschutz in Mitte: Beobachtungsgebiete nicht nur aus dem Rathaus beobachten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2248/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, für die im Rahmen des „Grobscreening zur Vorprüfung einer sozialen Erhaltungsverordnung“ festgestellten Beobachtungsgebiete ab Januar 2016 ein kontinuierliches Monitoring durchzuführen.
Hierzu soll in einem ersten Arbeitsschritt eine verwaltungsinterne gebietsspezifische Beobachtung nach folgenden Indikatoren erfolgen: Abgeschlossenheitsbescheinigungen / Umwandlung Miet- in Eigentumswohnungen, Wohnungsverkäufe, Bauanträge / -genehmigungen von umfassenden Modernisierungsmaßnahmen, Dachgeschossausbau, Neuvermietungsangebotsmieten. Sollte das Bezirksamt die Erhebung weiterer Indikatoren für sinnvoll erachtete, so sollen diese ebenfalls berücksichtigt werden.
Die BVV ist halbjährlich über die Ergebnisse zu informieren.
Sollten sich aus der Erhebung o. g. Daten in einem der Gebiete beginnenden Verdrängungstendenzen abzeichnen, sind vertiefende Untersuchungen durchzuführen, inwieweit die Voraussetzung zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB vorliegen.
Das Bezirksamt hat am 12.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Stadtplanungsamt erarbeitet derzeit einen Verfahrensvorschlag für ein Monitoring für die im Grobscreening ermittelten Beobachtungsgebiete. Das Monitoring ist eine Fortschreibung des Grobscreenings. Die im Rahmen der Erarbeitung des Grobscreening ermittelten Beobachtungsgebiete kontinuierlich zu untersuchen und die Ergebnisse fortzuschreiben soll durch ein dreijähriges Monitoring erfolgen und in Anlehnung an das Grobscreening durchgeführt werden. Die Beurteilung/Einschätzung zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung stützt sich auf ein bereits in der Praxis erprobtes Indikatorensystem, welches sich aus einem umfangreichen sekundärstatistischen Datenmaterial zusammensetzt. Nur auf dessen Basis kann eine Einschätzung zum Aufwertungspotenzial, dem Aufwertungsdruck und dem Verdrängungspotenzial für die einzelnen unter Verdacht stehenden Gebiete erfolgen. Ein anderweitiges fachliches Vorgehen, insbesondere bezogen auf eine Reduzierung des Indikatoren-Sets, würde einer möglichen rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.
- 2 - Beim Grobscreening wurden anhand einer detaillierten Bewertungsmatrix aus 24 Einzelindikatoren die Planungsräume des Bezirkes differenziert analysiert und vergleichend betrachtet. Da erst diese Kombination zu verlässlichen Aussagen führt, müssen auch bei der Entwicklung eines Monitorings für die Beobachtungsgebiete alle einzelnen Indikatoren im Zusammenhang und Ebenen übergreifend analysiert werden. Erkennbar wird durch diese Vorgehensweise, dass es nicht, wie vorgeschlagen, ausreichend ist für die Beobachtungsgebiete lediglich einzelne Indikatoren zu überprüfen, sondern nur die Betrachtung der Gesamtheit an Indikatoren fundierte Aussagen über die Situation in einem Beobachtungsgebiet aufzeigen kann. Die Empfehlungen des Gutachterbüros LPG GmbH sehen ebenfalls vor, ein Datenmonitoring über einen Zeitraum von drei Jahren einzurichten, da die Datenfortschreibung sehr zeitintensiv ist und die meisten Daten nicht halbjährlich von den statistischen Ämtern erhoben werden.
An diese Empfehlung knüpft nun das Bezirksamt an und sieht vor, für die Beobachtungsgebiete ein Datenmonitoring für einen Zeitraum von drei Jahren einzurichten. Dazu soll bei ausreichend vorhandenen Haushaltsmitteln ein externer Gutachter beauftragt werden, der neben der Abfrage sekundärstatistischer Daten auch gleichzeitig die Veränderungen der Daten dokumentiert und Rückschlüsse / Einschätzungen ob eine soziale Erhaltungsverordnung für die Gebiete erlassen werden soll, vornimmt.
Dabei soll der Gutachter folgende Entwicklungen im Rahmen des Monitorings prüfen:
Zur Einschätzung der Daten für die der Beobachtungsgebiete soll der Gutachter jährlich und eigenständig eine Datenabfrage durchführen, diese in einer übersichtlichen und geeigneten Form auswerten (in Anlehnung an die Steckbriefe des Grobscreening) und entsprechend bewerten. Nur so ist es möglich einerseits die Veränderungen in den Gebieten festzustellen und gleichzeitig eine rechtssichere Aussage darüber zu erhalten, ob für einzelne Beobachtungsgebiete vertiefende Untersuchungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung in Auftrag gegeben werden müsste.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
Die Mittelsicherung für ein externes Gutachten erfolgt bei Kapitel 4200, Titel 54010 und Titel 89339.
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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