Drucksache - 2176/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Vereinbarkeit Familie und Beruf - Familienförderzentren helfen mit!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2176/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass in allen im Bezirk eingerichteten Familienförderzentren ein Schwerpunkt beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzt wird und entsprechende Unterstützungsangebote gemacht werden."
Das Bezirksamt hat am 06.10.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Zum Leistungsangebot der 4 bezirklich und 3 landesfinanzierten Familienzentren im Bezirk gehört das gesamte Spektrum der rechtlichen Vorgaben lt. § 16 SGB VIII. Sie richten ihre Angebote vorrangig an werdende Eltern und Familien mit jüngeren Kindern. Zu diesen gehören neben Familienbildungs- und Beratungsangeboten für Eltern auch Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder sowie Treffpunktmöglich-keiten, Eltern-Kind-Cafes oder Familientreffs. Alle Familienzentren arbeiten verbindlich mit Kindertagesstätten im sozialräumlichen Umfeld. Sie motivieren Eltern, ihre Kinder frühzeitig mit dem Besuch von Kinder-tagesstätten beginnen zu lassen. Darüber hinaus bieten alle Zentren Orientierung über Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien im Sozialraum an. Dabei werden grundsätzlich alle Themen, die für die Familien von Bedeutung sind, berücksichtigt, natürlich je nach konkreter Familiensituation auch in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Derzeit erlaubt das Finanzierungsvolumen nur die Beschäftigung von einer pädagogischen Fachkraft im Umfang einer 0,75 Personalstelle. Dazu kommen projektbezogene Mittel für Honorarkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter_innen. Die Angebotsumfänge im Rahmen der Gesamtaufgabenstellung der Familienzentren sind dadurch begrenzt. Dies betrifft insbesondere eigene Betreuungsangebote für Kinder. Für eine Ausweitung wäre eine Aufstockung der finanziellen Mittel erforderlich.
Von zentraler Bedeutung für die Entlastung von Familien bleibt eine ausreichende und individuell bedarfsgerechte Versorgung mit Plätzen in Kindertagesstätten (siehe dazu auch die Beantwortung der Drucksache 2102/IV).
In diesem Zusammenhang begrüßt das Jugendamt das neue Bundesprogramm "Kita-Plus" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit einer Gesamtförderhöhe von 100 Millionen Euro. Mit diesem sollen ab Januar 2016 für einen Zeitraum von vorerst 3 Jahren bedarfsgerechte Betreuungszeiten gefördert werden. Förderfähig sind Ausweitungen von Öffnungszeiten an den Wochentagen, Wochenend- und ggf. auch Nachtöffnungszeiten. Es ist eine Einzelförderung von Kindertagesstätten bis 200.000 Euro und von Tagespflegepersonen bis 15.000 Euro jährlich möglich. Hiermit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Das Jugendamt wird die Familienzentren in den Prozess in geeigneter Weise einbeziehen.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
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