Drucksache - 2172/IV  

 
 
Betreff: Für die Parks im Parkviertel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Körper 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
16.09.2015 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen      
Hauptausschuss Vorberatung
23.09.2015 
44. außerordentliche öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
03.11.2015 
45. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2.BE SozStadt vom 16.09.2015
3. BE HA vom 03.11.2015
4. Beschluss
5. VzK ZB vom 10.12.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  22.11.2019

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2172/IV

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Für die Parks im Parkviertel

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2172/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen für den Volkspark Rehberge sowie den Schillerpark zu erstellen, um die Attraktivität dieser Grünflächen zu erhöhen.

 

Es soll geprüft werden, in welchem Zeitrahmen dringend benötigte Investitionen getroffen werden können, wie zum Beispiel die Sanierung der Schillerparkterrassen und Herstellung von barrierefreien Durchwegungen. Darüber hinaus sollen kleinere Maßnahmen geprüft werden, wie zum Beispiel Fitnessgeräte für verschiedene Zielgruppen aufzustellen.

 

Das Bezirksamt hat am 03.12..2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Erarbeiten von Konzepten zur Aufwertung von öffentlichen Parkanlagen im Rahmen der Landschaftsentwicklungsplanung für den Bezirk ist Aufgabe der Abteilung Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen. Grundlage dafür sind die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Berliner Naturschutz-gesetzes zur Landschaftsplanung.

 

Der Landschaftsentwicklungsplan soll die Inhalte des Berliner Landschaftsprogramms - Artenschutzprogramms auf Bezirksebene konkretisieren.

 

Nach erfolgten Besetzungen entsprechender Stellen im Umwelt- und Naturschutzamt konnte die o.g. Aufgabe nach jahrelanger Unterbrechung in Angriff genommen werden.

 

Für solche Konzepte und auch für einen Landschaftsentwicklungsplan des Bezirks, nach dem die Konzepte für Bereiche, einzelne Anlagen zu entwickeln sind, müssen zunächst die Grundlagen geschaffen werden.

 

Das ist hinsichtlich der Versorgungssituation mit öffentlichem Freiraum erfolgt. Das Bezirksamt hat am 10.07.2018 die „Versorgungsanalyse Freiraum Bezirk Mitte“ beschlossen. Bezüglich der Versorgungswerte wird sie jährlich aktualisiert.

 

Als nächster Schritt erfolgt seit 2018 für bestimmte Anlagen – u.a. den Volkspark Rehberge und den Schillerpark – die Biotopkartierung. Erste Ergebnisse liegen vor. Auf dieser Grundlage sollen Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen bestimmt und als weiterer Bestandteil des Landschaftsentwicklungsplans ein Biotopverbund als ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung der Biodiversität geschaffen werden. Das wird eine weitere Grundlage für die Entwicklungskonzepte der Parkanlagen sein.

 

Außerdem wird auch eine umfassende Bestandsaufnehme zu den qualitativen Defiziten der Parkanlagen für erforderlich gehalten, gerade im Hinblick auf notwendigen Investitionsbedarf.

 

Beide Parks sind gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlagen und als Gartendenkmäler geschützt. In ihnen gibt es Spielflächen, deren Entwicklung auch zu thematisieren sein wird. Wesentliche Teile des Volksparks Rehberge sind Landschaftsschutzgebiete; in diesem Park liegen auch Sportflächen.

 

Nachhaltige Entwicklungskonzepte müssen umfassend, den verschiedenen Belangen Rechnung tragend erarbeitet werden. Dafür ist auch eine Strategie in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ämtern zu entwickeln.

 

Die von der Bezirksverordnetenversammlung angeregten Maßnahmen für die Parkan-lagen werden vom Umwelt- und Naturschutzamt in den laufenden Untersuchungen und Planungen berücksichtigt. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Versorgungsanalyse und der daraus abgeleiteten Defizite werden Aufwertungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Straßen- und Grünflächenamt und dem Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Denkmalschutz, konzeptionell vorbereitet. Dabei soll auch der Finanzierungsbedarf bestimmt werden.

 

Mittelfristig ist es dann möglich, dass bei einer entsprechenden Finanzierung nachhaltig wirksame Maßnahmen zur Aufwertung und Weiterentwicklung der Parkanlagen umge-setzt werden können. Im Verlauf des Jahres 2020 wird das Umwelt- und Naturschutzamt die beteiligten Ämter des Bezirkes und Abteilungen der Senatsverwaltung einladen, um die weiteren Arbeitsschritte abzustimmen. 

 

Unabhängig von den zu erstellenden Konzepten sind in den zurückliegenden Jahren bereits Maßnahmen im Sinne der Anregung der Bezirksverordnetenversammlung ausgeführt worden.

 

So sind in beiden Parks Fitnessgeräte aufgestellt worden, teilweise sind Wege saniert worden, im Schillerpark ist auch eine barrierefreie Zuwegung zum Eschenrondell an der Barfusstraße entstanden.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.v.m. § 36 BezVG

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 03.12.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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