Drucksache - 2162/IV  

 
 
Betreff: Aufstockung des Schul- und Sportanlagensanierungsprogrammes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Änderungsantrag Piraten vom 16.06.2015
3. Änderungsantrag SPD vom 16.06.2015
4. Beschluss
5. VzK vom 01.02.2016
6. Version vom 01.02.2016
7. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:     .01.2016

Abt.                    Tel.:              23700

     

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

 

Mitte von Berlin                                                                                                                2162/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über  

 

Aufstockung des Schul- und Sportanlagensanierungsprogrammes

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.2162/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm in den kommenden Jahren von 9 Mio. Euro auf mindestens 18 Mio. Euro erhöht wird.

Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass den Bezirken zur Umsetzung zusätzliches Personal außerhalb der VZÄ zur Verfügung gestellt wird."

 

Das Bezirksamt hat am  26.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist dem Beschluss des Hauptausschusses nicht ganz gefolgt. Es hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 das Sportanlagensanierungs-programm für 2016 um 4,5 Mio. Euro und damit um 50 % erhöht.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

    keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

                                                        Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 
 

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