Drucksache - 2110/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Begründung:
In der Berliner Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin [(APVO-Sozialpädagogik) vom 11. Februar 2006, die zuletzt durch Verordnung vom 23. Juni 2010 (GVBl. S. 353) geändert wurde] steht in § 18 Rechte und Pflichten in der fachpraktischen Ausbildung "(1) Die Praktika gelten als schulische Veranstaltungen; ein Anspruch auf Vergütung der Praktikumstätigkeiten besteht nicht." Als Folge dieser Regelung wurden die entsprechenden Stellen im Stellenplan des Jugendamtes gestrichen.
Diese Nicht-Vergütungsregelung besteht in anderen Bundesländern nicht. Das Jugendamt erhält zunehmend Anfragen aus anderen Bundesländern und kann diese nicht erfüllen, weil die Tätigkeit nicht vergütet werden kann. Gerade in Bezug auf eine Personalbindung/-gewinnung im RSD von Berufspraktikanten außerhalb Berlins ist die Schaffung dieser Praktikantenstelle äußerst sinnvoll.
Ergebnis
beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt / i.d. Sache erl. zurückgezogen überwiesen in den__________________________________________
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