Drucksache - 2107/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Jugendhilfeausschuss Mitte fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses dem Jugendamt zusätzlich zu den IST-Ausgaben des Jahres 2014 im T-Teil, der sogenannten "freiwilligen Leistungen" bzw. "T-Rest", für die Leistungen nach §§ 16 und 28 SGB VIII sowie fallunspezifische Arbeit 61.156 ? ? für das Jahr 2016 und 70.800 ? für das Jahr 2017 zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Diese Mittel werden benötigt, um die von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung beschlossenen Kostensatzsteigerungen für die externe EFB zu finanzieren. Weiterhin sind für FuA in jedem Haushaltsjahr 150 T? zu veranschlagen. Wird nur das IST aus 2014 zugewiesen, fehlen dem Jugendamt 7.000 ? bei der Veranschlagung. Außerdem will das Jugendamt die in 2012, 2014 und 2015 unterbrochene Finanzierung der Projekte nach § 16 SGB VIII wieder aufnehmen.
Ergebnis
beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt / i.d. Sache erl. zurückgezogen überwiesen in den__________________________________________
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