Drucksache - 2089/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text liegt vor)
Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900 Schul- und Sportamt BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 2089/IV Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Bezuschussung von Mittagessen in Schulen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2089/IV)
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass Schulessen allen Kindern und Jugendlichen im Bezirk durch entsprechende Bezuschussung ermöglicht wird. Dies soll auch an Grundschulen ohne Teilnahme an einer ganztägigen, den Nachmittag einschließenden Betreuung sowie auch an weiterführenden Schulen bis Ende der Klasse 10 gelten.“
Das Bezirksamt hat am 24.10.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt – Schul- und Sportamt - hatte sich mit Schreiben vom 14.12.2015 an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gewandt mit der Bitte zu prüfen, ob auch für den Oberschulbereich die rechtliche Möglichkeit der Schaffung einer dem Grundschulbereich adäquaten Härtefallregelung für die Oberschulen besteht.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft – II A 1 Me – hatte mit Schreiben vom 28.12.2015 in der Sache wie folgt geantwortet:
„Es ist Ihnen sicher bekannt, dass das Mittagessen in der offenen Ganztagsgrundschule (OGB) keine einzelne buchbare oder zu kündigende Leistung ist, sondern ein grundsätzlicher Bestandteil des schulischen Ganztagskonzeptes. Ganztagsschulen entwickeln Zeitstrukturmodelle und Ernährungskonzepte, die das Mittagessen als ein schulisches und gesellschaftliches Lernfeld behandeln. Dadurch erschließen sich Möglichkeiten wie die Partizipation der Schülerinnen und Schüler am Speisenangebot oder die Anbahnung eines reflektierten und verantwortungsbewussten Ernährungsverhaltens. Dahinter steht ein Bildungsverständnis, dass das Mittagessen weit mehr ist, als die bloße Aufnahme von Speisen. Diesem Verständnis folgend, subventioniert das Land Berlin das Mittagessen als ein Teil des schulischen Ganztagsangebotes nur im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Härtefallregelung Mittagessen ausschließlich für Schülerinnen und Schüler an offenen und gebundenen Ganztagsgrundschulen und an sonderpädagogischen Förderzentren der Klassenstufen 1-6 gilt. Diese Möglichkeit einer zeitlich befristeten Minderung oder vollständige Aufhebung der Zahlung der Elternbeiträge für das schulische Mittagessen in Härtefällen ist im "Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens" geregelt. Das Gesetz bezieht sich dabei ausschließlich auf die ab dem 01.02.2014 vollzogene Erhöhung der Elternkostenbeteiligung für das Mittagessen in der Grundschule auf monatlich 37,00 €. Für die weiterführenden Schulen müsste daher eine erweiterte Regelung unter Ausweitung der Finanzierung eines Härtefalls getroffen werden. Aktuell ist mir dazu keine Initiative von Seiten des Senats bekannt."
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 24.10.2017 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek |
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