Drucksache - 2089/IV  

 
 
Betreff: Bezuschussung von Mittagsessen in Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Gün 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
11.06.2015 
38.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
10.09.2015 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE Schule vom 10.09.2015
3. Beschluss
4. VzK vom 11.01.2016
5. Anlage
6. Beschluss
7. VzK vom 06.11.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text liegt vor)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.10.2017

Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900

Schul- und Sportamt

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 2089/IV

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Bezuschussung von Mittagessen in Schulen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2089/IV)

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass Schulessen allen Kindern und Jugendlichen im Bezirk durch entsprechende Bezuschussung ermöglicht wird. Dies soll auch an Grundschulen ohne Teilnahme an einer ganztägigen, den Nachmittag einschließenden Betreuung sowie auch an weiterführenden Schulen bis Ende der Klasse 10 gelten.“

 

Das Bezirksamt hat am 24.10.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt – Schul- und Sportamt - hatte sich mit Schreiben vom 14.12.2015 an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gewandt mit der Bitte zu prüfen, ob auch für den Oberschulbereich die rechtliche Möglichkeit der Schaffung einer dem Grundschulbereich adäquaten Härtefallregelung für die Oberschulen besteht.

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft – II A 1 Me – hatte mit Schreiben vom 28.12.2015 in der Sache wie folgt geantwortet:

 

„Es ist Ihnen sicher bekannt, dass das Mittagessen in der offenen Ganztagsgrundschule (OGB) keine einzelne buchbare oder zu kündigende Leistung ist, sondern ein grundsätzlicher Bestandteil des schulischen Ganztagskonzeptes. Ganztagsschulen entwickeln Zeitstrukturmodelle und Ernährungskonzepte, die das Mittagessen als ein schulisches und gesellschaftliches Lernfeld behandeln. Dadurch erschließen sich Möglichkeiten wie die Partizipation der Schülerinnen und Schüler am Speisenangebot oder die Anbahnung eines reflektierten und verantwortungsbewussten Ernährungsverhaltens. Dahinter steht ein Bildungsverständnis, dass das Mittagessen weit mehr ist, als die bloße Aufnahme von Speisen. Diesem Verständnis folgend, subventioniert das Land Berlin das Mittagessen als ein Teil des schulischen Ganztagsangebotes nur im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung.

 

Ich stimme Ihnen zu, dass die Härtefallregelung Mittagessen ausschließlich für Schülerinnen und Schüler an offenen und gebundenen Ganztagsgrundschulen und an sonderpädagogischen Förderzentren der Klassenstufen 1-6 gilt. Diese Möglichkeit einer zeitlich befristeten Minderung oder vollständige Aufhebung der Zahlung der Elternbeiträge für das schulische Mittagessen in Härtefällen ist im "Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens" geregelt. Das Gesetz bezieht sich dabei ausschließlich auf die ab dem 01.02.2014 vollzogene Erhöhung der Elternkostenbeteiligung für das Mittagessen in der Grundschule auf monatlich 37,00 €. Für die weiterführenden Schulen müsste daher eine erweiterte Regelung unter Ausweitung der Finanzierung eines Härtefalls getroffen werden. Aktuell ist mir dazu keine Initiative von Seiten des Senats bekannt."

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 24.10.2017

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen