Drucksache - 2088/IV  

 
 
Betreff: Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung in Mitte anwenden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
27.05.2015 
41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE StadtE vom 27.05.2015
3. Beschluss
4. VzK vom 01.12.2015
5. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:            .11.2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin 2088/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung in Mitte anwenden

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2088/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen für Wohnungsbaustandorte das Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung in Mitte anwenden.

Dabei ist die grundsätzliche Zustimmung des jeweiligen Trägers des Wohnungsbauvorhabens zu den im Berliner Modell skizzierten Eckpunkten einzuholen. Sofern diese Zustimmung verweigert wird, bearbeitet die Planungsverwaltung vorrangig die Realisierung jener Vorhaben mit gesicherter Finanzierung und Umsetzung der städtebaulichen Ziele.

 

Das Bezirksamt hat am 17.11.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Dem Beschluss wird Folge geleistet. Das Modell der kooperativen Baulandentwicklung wird entsprechend den Vorgaben der Leitlinie vom 14. April 2015 bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Bezirk Mitte zur Schaffung von Wohnungsbauprojekten angewendet. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anwendung bei laufenden und geplanten Bebauungsplanverfahren.

 

Nr.

Bebauungsplan in Aufstellung bzw. vorgesehen

Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung

1

1-67-VE „Lehrter Straße“

21% (Vereinbarung mit WBL zum Anteil geförderten Wohnraums da Altfall)

2

1-72 „Bachstraße“

25% (Neubauwohnungen und Bestandswohnungen der HWS)

3

1-70a „ehem. Haus der Statistik“

Noch nicht konkretisiert

4

I-14a „Stallschreiberblock“

25%

5

III-18-1b „Diesterweggymnasium“

25%

6

II-89-1 VE* „Adolfstraße/Plantagenstraße“

25%

7

III-238-1VE* „Afrikanische Straße“

25%

* Aufstellungsbeschluss noch nicht gefasst.

 

A) Rechtsgrundlage:

 § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

 a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

  keine

 

 b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

  keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke    Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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