Drucksache - 2006/IV  

 
 
Betreff: SeniorInnenvertretung als Mitglied im Frauenbeirat
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Stein 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 17.03.2015
2. Beschluss
3. VzK vom 06.07.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:               2015

Abt.                    Tel.:              32048

     

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              2006/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Über SeniorInnenvertretung als Mitglied im Frauenbeirat

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 2006/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, ein weibliches Mitglied der SeniorInnenvertretung dauerhaft als stimmberechtigtes Mitglied in den Frauenbeirat aufzunehmen. Es soll geprüft werden, ob dies noch für die laufende Wahlperiode möglich ist. Gleichzeitig soll das Bezirksamt prüfen, ob dieses Mitglied Sitzungsgeld erhält."

 

Das Bezirksamt hat am 16.06.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Frauenbeirat ist ein Beirat der mit jeder neuen Legislaturperiode neu vom Bezirksamt gebildet wird. Zu Beginn einer jeden neuen Legislaturperiode gibt sich der Beirat eine Geschäftsordnung. Hier zuletzt am 12.01.2012 geschehen.

Der Beirat ist zum einen die Interessenvermittlung zwischen den in Mitte arbeitenden und lebenden Frauen sowie den in der Frauenarbeit tätigen Trägern und dem Bezirksamt sowie der Bezirksverordnetenversammlung.

Der Beirat setzt sich zusammen aus 16 stimmberechtigen Mitgliedsfrauen. Als Voraussetzung werden in der Geschäftsordnung folgende Punkte genannt: Frauen, die Fachkompetenzen (auch sehr unterschiedliche) mitbringen und Erfahrungen in der Frauenarbeit haben (§4 der GO).

Die Mitgliedsfrauen sind als Einzelpersonen in den Beirat berufen und vertreten grundsätzlich keine Organisationen, Verbände, Träger oder ähnliches.

Somit kann ein weibliches Mitglied der Seniorinnenvertretung nicht als stimmberechtigtes Mitglied ernannt werden. Nichtstimmberechtige Personen erhalten auch kein Sitzungsgeld. Das ist nur stimmberechtigen Frauen vorbehalten10 der GO) und gilt nicht für Frauen aus den Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung und Gäste.

Die Seniorinnenvertretung hat das Recht, wie alle anderen Organisationen, Gruppierungen oder Beiräte, Personen als Gäste zu entsenden und regelmäßig teilnehmen zu lassen. Der Frauenbeirat tagt grundsätzlich öffentlich.

Dieses Recht zu Teilnahme nimmt ein Mitglied der Seniorinnenvertretung bereits seit ca. 1 Jahr aktiv wahr.

Nachbenennungen innerhalb einer Wahlperiode sind grundsätzlich möglich, wenn einer der auf 16 begrenzten Plätze frei ist. Das gilt jedoch nur für Einzelpersonen.

Internetlink zur Geschäftsordnung: http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/gremien/frauenbeirat/

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine
 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine
 

Berlin, den      

 

 

 

 

                                                       

 

 

 

 

 
 

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