Drucksache - 1975/IV  

 
 
Betreff: Sicherheit im Goethepark (1)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Hennig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.03.2015
2. Änderungsantrag Bü90/Die Grünen vom 17.03.2015
3. Beschluss
4. VzK vom 04.06.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum                            .05.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1975/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Sicherheit im Goethepark (1)

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1975/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht Maßnahmen zu ergreifen, die

 

  1. eine verbotene Einfahrt von Fahrzeugen in den Goethepark von der Senegalstraße in Höhe der Tangastraße unterbinden. Dazu ist eine bauliche Lösung in Rücksprache mit dem Behindertenbeirat zu finden,
  2. eine Weiterfahrt von Fahrzeugen am Ende des gepflasterten Weges, zwischen dem Werkhof des Naturschutz- und Grünflächenamtes und dem Friedhof St. Johannes II, auf dem unbefestigten Weg in Richtung Senegalstraße unterbinden.
  3. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, das unleserliche der beiden Hinweisschilder "Achtung! Fahrzeugverkehr" an der Einfahrt zum Werkhof des Naturschutz- und Grün-flächenamtes ist zu erneuern.

 

 

Das Bezirksamt hat am 26.05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zu Punkt 1

Die verbotene Einfahrt von Fahrzeugen von der Senegalstraße soll durch den Einbau von Pollern verhindert werden. Für diese Maßnahmen wurden bereits Angebote eingeholt und eine Firma beauftragt. Die Arbeiten sollen im Mai abgeschlossen werden.

 

Zu Punkt 2

Analog 1.

 

Zu Punkt 3

Das Ersuchen wurde an den Werkhofleiter weitergegeben, die Maßnahme wird kurzfristig umge-setzt.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Ausgaben in Höhe von 4.193,44 ? aus Kapitel 3810, Titel 52110       

 

b)      Personalwirtschaftliche Ausgaben:

Keine

 

Berlin,                   

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

  1. Du von 1. StadtBauWiOrdRef 2, Bau ID 102, Bau 2 300

 

  1. zdA Bau 2 001

 

 

Bau 2 oViA:

 

Bau AL:

 

 

 

StadtBauWiOrdL EU

 

 

 
 

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