Drucksache - 1885/IV  

 
 
Betreff: Keine Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Lüthke 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Partizipation und Integration Vorberatung
24.02.2015 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Dringlichkeitsantrag SPD vom 20.01.2015
2. Änderungsantrag Grüne vom 22.01.2015
3. BE Integration vom 24.02.2015
4. Beschluss
5. VzK vom 04.06.2015
6. Anlage 1
7. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                     07.05.2015

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                                                     (918)42660

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 1885/IV

 

 

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme  -

 

über  " Keine Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen "

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1885/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich an die zuständigen Stellen des Senats zu wenden mit folgender Zielsetzung:

Eine Unterbringung von Menschen in einer Turnhalle bietet keine  angemessenen Rückzugs- und Aufenthaltsräume und ist abzulehnen; gleichzeitig werden die Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks eingeschränkt. Zusätzlich soll das BA darauf hinwirken, von der zuständigen Stelle des Senats eine Begründung zu erhalten, warum bisher die Unterbringung und damit verbundene Ertüchtigung der vom Bezirk vorgeschlagenen Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung nicht erfolgte.

Dazu gehören insbesondere:

  • Kapweg 4
  • Lehrter Straße 60/61
  • Adalbertstraße 53 ."

Das Bezirksamt hat am ....12.05.2015. beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat sich mit dem Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung an den Staatssekretär der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gewandt (s. Anlage).

Die BVV wird über die zuständigen Ausschüsse über die Ergebnisse dieser Initiative informiert.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, ....................

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 
 

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