Drucksache - 1799/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1799/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Mittel aus Netzwerkfonds für Kiezmütter in Mitte
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1799/IV):
Das Bezirksamt wird gebeten, alle Anstrengungen darauf zu richten, dass der bezirkliche Antrag auf Mittel vom Netzwerkfonds für die Jahre 2015 bis 2018 erfolgreich ist und einen Fortbestand der bewährten und für den Bezirk wichtigen Kiezmütterangebote absichert.
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie die Arbeit der Kiezmütter so organisiert werden kann, dass die Stärken, die Besonderheiten wie auch die spezifischen Erfahrungen und die gewachsenen Beziehungen der bisher tätigen Projekte erhalten bleiben und ausgebaut werden können. Gegebenenfalls notwendige Bündelungen von Ressourcen sollen beispielsweise über die Bildung eines Trägerverbundes der beteiligten Träger realisiert werden.
Das Bezirksamt hat am 19.05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Die Angebote der drei Projekte "Kiezmütter im Wedding", "Kiezmütter in Moabit" und "Kiezmütter am Gesundbrunnen" sind damit vorerst gesichert. Im Sinne der Anregung der Bezirksverordnetenversammlung ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung der Träger der drei Kiezmütterprojekte konzeptionell vorgesehen. Die Arbeit der Kiezmütterprojekte im jeweiligen Prognoseraum mit den örtlich ansässigen Kooperationspartner_innen wird sozialräumlich verstetigt und stabilisiert. Die Erfahrungen der drei Träger werden dabei gebündelt und koordiniert. Mit Bezugnahme auf die Ergebnisse der Senatsklausur vom 08.01.2015 und der Senatsvorgabe, das Programm Integrationslotsen und Stadtteilmütter dauerhaft aus dem Haushalt zu finanzieren, ist vorgesehen, das Kiezmütterprojekt mit dem Haushalt 2016/17aus dem Landesrahmenprogramm zu finanzieren (vgl. hierzu Schlussbericht zur Drucksache Nr. 1848/IV - Besser leben in Mitte: Kiezmütter dauerhaft finanzieren).
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. §36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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