Drucksache - 1296/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin
27. 01. 2010 Abt. Soziales und Bürgerdienste
(918) 42662 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin
1296/III Vorlage -
zur Kenntnisnahme – „Jobbörse“
für den Öffentlichen Beschäftigungssektor Wir bitten,
zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2009 folgenden
Beschluss gefasst (Drucksache Nr. 1296/III): „Das
Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägervertretung des JobCenters Mitte
dafür einzusetzen, dass in geeigneter Form im Internet die zur Verfügung
stehenden Angebote für Beschäftigungsstellen im Öffentlichen
Beschäftigungssektor in Mitte veröffentlicht werden. Das
Bezirksamt hat am
02.02.2010
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als
Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Aufgrund einer „Verordnung über andere und ergänzende
Maßstäbe + über die Verteilung der Mittel für die Eingliederung in Arbeit“ des
BMAS (Bundesanzeiger vom 23.12.2009) wird es im laufenden Jahr 2010 im Land Berlin keine
Neueintritte im BEZ-ÖBS geben können. Die Verlängerung laufender Maßnahmen in
eine 2. Förderperiode (3. Jahr) ist ebenfalls ausgeschlossen. Damit hat die Bundesregierung eine Votum zu ungunsten von
ÖBS abgegeben. Die vom Bezirksamt als kommunalem Träger befürworteten
Projekte im Rahmen von ÖBS wird es somit nicht geben können; eine teilweise
Umwandlung der ÖBS-Stellen in Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt wird jedoch von
Bezirksamt und Jobcenter angestrebt. Unabhängig davon hat die Geschäftsführung des JobCenters
Berlin Mitte nach Übermittlung des BVV-Beschlusses eine „Jobbörse“ für ÖBS,
aber auch für andere Beschäftigungsmaßnahmen abgelehnt, weil nach den geltenden
Arbeitshinweisen der Bundesagentur für Arbeit die Auswahl der Kunden/innen an
jeweils unterschiedliche Kriterien gebunden ist, die nur von den
Vermittlungskräften des Jobcenters auf ihre Einhaltung überprüft werden können.
Angesichts der geplanten getrennten Aufgabenwahrnehmung
verzichtet das Bezirksamt darauf, diese der notwendigen Transparenz und
Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen im Jobcenter nicht zuträgliche Position
zu hinterfragen. Sollten den Kommunen aber wider Erwarten doch Möglichkeiten
zur direkten Einflussnahme auf die Verfahrensweisen im Jobcenter ab dem Jahr
2011 eingeräumt werden, wird das Bezirksamt das Thema erneut aufgreifen und
sich für ein Verfahren einsetzen, das den Gedanken des BVV-Beschlusses
aufnimmt. Rechtsgrundlage: §36 BezVG in Verbindung mit §13 Abs. 3
BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den
2. Februar 2010 Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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