Drucksache - 1160/III  

 
 
Betreff: Öffentlicher Raum wird „Shared Space – Begegnungszone“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Bertermann Jaath für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.02.2009
2. Beschluss vom 20.02.2009
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 27.07.2009
4. Beschluss vom 17.09.2009
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.03.2011
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1160/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Öffentlicher Raum wird „Shared Space – Begegnungszone“

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2009 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1160/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, an welchen Standorten im Bezirk Mitte ein Pilotprojekt „Shared Space“ umgesetzt werden kann.

Neben der verkehrlichen und städtebaulichen Prüfung soll auch die Finanzierung der notwen-digen städtebaulichen Umbaumaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung einer möglichen EU-Förderung (z.B. aus dem 7. Forschungsrahmen-Programm) geprüft werden.

 

Der BVV ist bis zum April 2009 zu berichten.“

 

Das Bezirksamt hat am 22.02.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Über die generelle Problematik wurde bereits in dem Zwischenbericht vom 16. Juni 2009 be-richtet, welcher der BVV am 17.09.2009 zur Kenntnis gegeben wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt aus Zuständigkeitsgründen sowie wegen mangelnder finanzieller und personeller Kapazitäten keine umfassende Untersuchung zu Pilotprojekten "Shared Space - Begegnungszone" durchführen kann. Hier sind die Bezirke auf Unterstützung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angewiesen, zudem ein nicht unwesentlicher Teil der möglichen Standorte sich in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung befindet.

 

Das Bezirksamt hat aber im Rahmen des "Verkehrs- und Gestaltungskonzeptes für die Turmstraße/Alt-Moabit und den Ortsteil Moabit" diese Frage mit untersuchen lassen. Nach Vorliegen des endgültigen Abschlussberichtes im Sommer 2010 liegt nun auch der über-arbeitete Abschlussbericht zu dieser Sonderuntersuchung vor: "Anwendbarkeit von Elementen des 'Shared Space Prinzips' in der Turmstraße". Ein Exemplar dieses Berichts geht jeder BVV-Fraktion in Form einer CD zu (siehe auch Anlage 4 als Auszug).

 

Des Weiteren wurde eine Bachelorarbeit an der TU Berlin, Fachgebiet Integrierte Verkehrs-planung, zu diesem Thema vom Straßen- und Grünflächenamt mitbetreut: "Anwendbarkeit von Shared Space in Berlin im Bezirk Mitte – Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksich-tigung der Parkraumproblematik und alternativer Formen der Verkehrsberuhigung". Diese Arbeit liegt inzwischen auch vor.

 

Ein Mitarbeiter des Straßen- und Grünflächenamtes ist durch die Beteiligung an dem Arbeitskreis "Straßenraum" der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung SRL e.V. sowie dessen Fachexkursionen (Schweiz) und dem Erfahrungsaustausch mit Mit-arbeitern anderer Kommunen (Hamburg, Bohmte, Hannover, Frankfurt a.M., Ulm, Duisburg) in die aktuelle Fachdiskussion in Deutschland eingebunden (siehe Anlage 1).

 

                                                                                    - 2 -

 

Die "Fußverkehrsstrategie für Berlin" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt mittler-weile als Entwurf vor. Sie soll noch im Frühjahr dieses Jahres vom Senat beschlossen werden. Im Rahmen der Fußverkehrsstrategie sind 10 Modellprojekte angedacht. Im Modell-projekt Nr. 5 sollen durch 3 Pilotvorhaben Standards, Kriterien und Gestaltungsregeln für "Begegnungszonen" nach Schweizer Vorbild in den Jahren 2013 bis 2016 erarbeitet werden.

 

Erkenntnisse aus den oben genannten Studien und Tätigkeiten:

(siehe auch Anlage 1)

 

·         Die Diskussion über die Anwendung des Shared Space - Prinzips ist inzwischen "prag-matischer" geworden

·         Die Diskussion sollte sich nicht auf pure Gestaltungslösungen konzentrieren, sondern die dem Ansatz zu Grunde liegenden Prinzipien in den Vordergrund stellen

·         Vor diesem Hintergrund sind jeweils der Charakteristik und der Funktion des jeweiligen Ortes angepasst, verschiedene Gestaltungs- und Regelungselemente denkbar. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß, von der baulichen Umgestaltung zur Mischverkehrs-fläche, über punktuelle Maßnahmen, wie dem "flächigem Queren" (siehe Anlage 3) bis hin zu reinen verkehrsrechtlichen Maßnahmen, wie einer Zonenbeschilderung in Kombi-nation mit der Parkraumbewirtschaftung als "regelungsarmer Raum".

·         Ein neues Verkehrszeichen "Begegnungszone", wie in der Schweiz, wäre zwar wünschenswert, aus der Sicht der Praxis lassen sich aber auch jetzt schon Maßnahmen mit den vorhandenen rechtlichen Instrumenten umsetzen. Zur Anwendung kommt hier oft der verkehrsberuhigte Bereich oder verkehrsberuhigte Geschäftsbereich, Tempo 10/20.

·         Shared Space - Bereiche bzw. Begegnungszonen sind mit dem Öffentlichen Verkehr ÖV normalerweise gut vereinbar (siehe Anlage 2)

·         Besondere Beachtung bei der Gestaltung müssen die Belange der schwächeren Ver-kehrsteilnehmer (Kinder, Sehbehinderte, Senioren) erfahren

·         Unabdingbar ist die Freihaltung der Sichtbeziehungen in den Querungsbereichen und damit die Freihaltung vom Ruhenden Verkehr in diesen Bereichen.

 

Umsetzungsmöglichkeiten für den Bezirk Mitte:

 

In der Anlage 1 sind nach verschiedenen Kategorien von Gebieten, Straßen und Plätzen verschiedene Umsetzungselemente mit den jeweiligen Beispielen aufgeführt. Einige davon sollen im Rahmen der verschiedenen Förderprogramme (Aktive Zentren etc.) realisiert werden.

 

Wir haben die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gebeten, im Rahmen der oben erwähnten Fußverkehrsstrategie für Berlin, die vorgeschlagenen Beispiele als Pilotprojekte in das Programm für die nächsten Jahren aufzunehmen.

 

Rechtsgrundlage:              §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

Berlin,     22. Februar 2011        

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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