Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der
Erdwall an der westlichen Begrenzung in Richtung Stadtautobahn abgetragen
werden kann, um so die Sicht auf den Festplatz zu verbessern, das Erreichen des
Festplatzes zu erleichtern und damit die Attraktivität des Platzes zu erhöhen.
Das abgetragene Erdreich soll nach Möglichkeit dazu
verwendet werden, den Erdwall an der nördlichen Seite in Richtung Alleé du
Stade zu erhöhen und somit den Lärmschutz für die Anrainer und Anlieger zu
verbessern.
Für die Finanzierung sollen Mittel des Eigentümers, des
Pächters und sonstige Drittmittel (EFRE, Kohäsionsfonds oder andere)
herangezogen, beantragt bzw. eingeworben werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda empfiehlt der BVV
mehrheitlich die Ablehnung des Antrages (2 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2
Enthaltungen).
Begründung:
Der zentrale Festplatz wird als zentraler Veranstaltungsort zwar zunehmend
angenommen, dennoch wird das vorhandene Potenzial nicht ausreichend genutzt.
Ein Grund ist nach Aussage der Nutzer u.a. die schlechte Sichtbarkeit des
Platzes. Veranstaltungen werden nicht wahrgenommen, die Attraktivität des
Geländes ist beeinträchtigt.
Da die Pächter eine an Umsatz gekoppelte Pacht zahlen, sollte es daher auch im
Interesse des Eigentümers sein, die Attraktivität des Standortes und somit die
Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu erzielen, zu erhöhen.
Die anschließende Verwertung des abgetragenen Erdreiches zur Erhöhung des
Lärmschutzwalls in Richtung der Anwohner und Nutzer der Kolonie würde darüber
hinaus zusätzlichen Nutzen
schaffen.
Da es Anzeichen dafür gibt, dass sich der Pächter an den Kosten (zumindest)
beteiligen will, sollte diese Maßnahme ohne wesentlichen Aufwand für den Bezirk
Mitte umgesetzt werden können.
Etwaige Begründung des Wall in Richtung Stadtautobahn aus Lärmschutzgründen
dürften sich allein wegen des Umstandes des sehr intensiven Autoverkehrs auf
der Stadtautobahn und des Lärms
von der Start- und Landebahn des Flughafen Tegels als nicht tragend erweisen.