Drucksache - 0868/III  

 
 
Betreff: Denkmalsubstanz Warenhaus Jandorf erhalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
18.06.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.06.2008
2. Beschluss vom 20.06.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 15.05.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

Stadt L

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                       0868/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Denkmalsubstanz Warenhaus Jandorf erhalten!

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 0868/III):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, für das Baudenkmal „Warenhaus Jandorf“ auf dem Grundstück Brunnenstraße 19-21 eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Denkmalsubstanz zu veranlassen.

 

Dabei soll gleichzeitig festgestellt werden,

-          welche Veränderungen am Denkmal, insbesondere im Inneren des Gebäudes  durch den derzeitigen Eigentümer veranlasst wurden,

-          ob Veränderungen mit dem zuständigen Denkmalbehörden abgestimmt bzw. behördlich genehmigt worden."

 

 

Das Bezirksamt hat am 05.05.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Da für das von der BVV gewünschte Gutachten zur Bestandsaufnahme keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und zum Zeitpunkt des Ersuchens verschiedene Anfragen zum Grundstück bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingingen, bestand die Absicht, die Gebäudeaufnahme im Rahmen eines denkmalrechtlichen Verfahrens dem Antragsteller aufzuerlegen.

 

Es blieb jedoch lediglich bei telefonischen Anfragen von am Erwerb Interessierten über Nutzungs- sowie Dachbelichtungsmöglichkeiten. Anträge wurden nicht gestellt.

 

Zum Gebäudezustand und den Veränderungen ist aus der letzten Besichtigung in 2002 Folgendes bekannt:

 

·         Denkmalrechtlich genehmigte Entfernung von Zwischenwänden war ausgeführt.

·         Für das Gebäude bedeutende Kapitelle waren für notwendige Statische Untersuchungen der Tragkonstruktion ohne denkmalrechtliche Genehmigung entfernt worden.

 

 

 

Das Gebäude befindet sich nicht in einem gefährdeten Zustand. Eine denkmalrechtliche Sicherungsanordnung entbehrte daher der Grundlage. Das Zuführen einer Nutzung kann vom Eigentümer nicht verlangt werden.

 

 

Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)       Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

b)       Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Ephraim Gothe

Bezirksbürgermeister                                                Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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