Drucksache - 0570/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0570/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Liegenschaftsfonds
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.1.2001 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. I/32):
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. möglichst umgehend der Bezirksverordnetenversammlung Mitte eine vollständige Auflistung aller aus dem Bezirk in den Liegenschaftsfonds übernommenen Grundstücke zu übergeben,
2. dazu mitzuteilen, ob damit auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der Grundstücke übergegangen und welche Aufgaben im Bezirk verblieben sind,
3. welche personellen Auswirkungen sich ggf. abzeichnen und
4. ob insgesamt für den Bezirk Veränderungen für den Haushaltsplan zu erwarten sind.
Das Bezirksamt hat beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.
Zu 1. Eine Auflistung der weiteren vom Liegenschaftsfonds übernommenen Grundstücke ist als Anlage beigefügt.
Zu 2. Mit dem Übergang der Grundstücke geht auch die Verwaltung der Grundstü- cke in die Zuständigkeit des Liegenschaftsfonds über.
Zu 3. Aufgrund der Übergabe der weiteren Grundstücke und im Zusammenhang mit allgemeinen Personaleinsparungsmaßnahmen ist im Bereich des vom Gebäude- und Dienstleistungsmanagements verwalteten Grundstücksbestandes mit Wirkung ab 1.1.2007 eine Stelle eingespart worden.
Zu 4. Die Veränderungen für den Haushalt sind aus den Entwicklungen in den Einnahmetiteln und bei den Ausgabetiteln des Haushaltsplans 2007 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2006 ablesbar.
Welche Minderungen/Einsparungen sich dabei aufgrund allgemeiner Einsparvorgaben ergeben bzw. auf die Übergabe der Grundstücke zurückzuführen sind, ist in Einzelbeträgen ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht darstellbar, da in jedem Einzelfall überprüft werden müsste, ob sich die Entwicklungen aus der Übertragung an den Liegenschaftsfonds ergeben oder ob andere Umstände, wie zum Beispiel -grundsätzliche- Einsparungen bei Straßenreinigung, Stromkosten usw. maßgeblich sind.
Rechtsgrundlage: §§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: siehe Berichtstext zu 4.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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