Drucksache - 0533/III  

 
 
Betreff: Arbeitsschutz für MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Gesundheit Entscheidung
31.01.2008 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit gegenstandslos   
Hauptausschuss Entscheidung
04.03.2008 
15. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
01.04.2008 
16. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
06.05.2008 
17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2007
2. Änderungsantrag vom 20.11.2007
3. Beschlussempfehlung vom 06.05.2008
4. Beschluss vom 30.05.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Vertrag mit der Betriebsmedizin im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht dahin gehend zu erweitern, dass die MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes gegen Hepatitis A+B sowie gegen Meningites durch Zeckenbisse kostenlos, auf freiwilliger Basis geimpft werden.

 

Begründung:

 

Die Beschäftigten des Ordnungsamtes kommen in Ausübung ihrer Arbeit nach dem Kreislaufwirtschaftsabfall- und dem Straßenreinigungsgesetz direkt mit Abfall in Berührung, in dem sich auch Material zur Übertragung vom Krankheiten befinden kann.

Hinzu kommt, dass sie sich im Rahmen von Ermittlungen durch Büsche und Unterholz bewegen müssen, so dass, obwohl die Zeckenarten hier nicht so groß ist wie in anderen Regionen, doch immerhin die Möglichkeit einer Infektion nicht auszuschließen ist.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (2 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) die Ablehnung des Antrages.

 

 
 

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