Drucksache - 0529/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0529 / III Mitte von Berlin Vorlage -
zur Kenntnisnahme – über
Quartiersrats- und Vergabebeiratswahlen Wir bitten,
zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.07 folgendes
Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 529/III): Das
Bezirksamt wird ersucht, einheitliche und verbindliche Verfahren für
Quartiersrats- und Vergabebeiratswahlen und die Arbeit der Räte festzulegen und
umzusetzen. Die Verfahrensgrundsätze sind mit dem zuständigen Ausschuss Soziale
Stadt (QM), Integration und Gleichstellung vor in Kraft treten abzustimmen. Dabei sind
folgende Grundsätze einzubeziehen: 1. Wahlberechtigung Die
Wahlberechtigung zu den Quartiersrats- und Vergabebeiratswahlen wird beschränkt
auf die in den jeweiligen Gebieten Wohnenden oder Arbeitenden bzw. sozial und
ehrenamtlich Tätigen sowie Grundstückseigentümern. Hierzu sind einheitliche
Nachweisverfahren festzulegen und anzuwenden. 2. Wahlalter Die aktive
und passive Wahlberechtigung besteht für alle Personen ab dem 16. Lebensjahr. 3. stellvertretende
Quartiersrats- und Vergabebeiräte Im Rahmen
der Quartiersrats- und Vergabebeiratswahlen ist die Wahl einer ausreichenden
Anzahl von stellvertretenden Ratsmitgliedern sicherzustellen. 4. Wahlperiode Die
Wahlperiode der jeweiligen Quartiersrats- und Vergabebeiräte beträgt 2 Jahre. 5. Abstimmungen
Quartiersrats- und Vergabebeiräte Abstimmungsverfahren
sind auf die Sitzungen der Quartiersrats- und Vergabebeiräte zu begrenzen.
Fernmündliche und/oder Abstimmungen im Umlaufverfahren (z.B. per mail) sind
nicht zulässig und sind in den jeweiligen Geschäftsordnungen auszuschließen. Das
Bezirksamt hat am 14.10.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung
dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Nach
Diskussion über die BVV-Vorlage zur Drucksache 529/III vom 29.05.08 im
BVV-Ausschuss Soziale Stadt und die hier vereinbarte Erörterung der
Thematik im Rahmen des
regelmäßigen Gesprächs zwischen dem Bezirksbürgermeister und den VertreterInnen
der Quartiersräte bekundeten die Quartiersräte, u.a. mit Blick auf die
Legitimation, ein hohes Interesse an der Vereinheitlichung der Wahlmodalitäten.
Dem
entspricht das Bezirksamt, indem die im Anhang aufgeführten einheitlichen
Grundsätze vereinbart wurden und bereits bei den anstehenden Wahlen der
Quartiersräte im Oktober dieses Jahres Berücksichtigung finden. Bei Betrachtung
des Ist-Zustandes wird deutlich, dass sich die Modalitäten in den einzelnen
Gebieten nicht wesentlich voneinander unterscheiden, so dass die
Vereinheitlichung keinen gravierenden Eingriff in die Gegebenheiten vorort
darstellt. Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz Auswirkungen
auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b)
Personalwirtschaftliche
Ausgaben: Keine Berlin, den
.14.10.2008......................... Bezirksbürgermeister |
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