Drucksache - 0481/III  

 
 
Betreff: Verbindliche verwaltungsinterne Richtlinien zur Genehmigungspraxis von Baugesuchen für die B-Pläne: I-B5e, I-B5b, I-B5a, I-B5t und I-B5m
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
18.06.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.10.2007
2. Austauschblatt vom 17.10.2007
3. Änderungsantrag CDU vom 17.10.2007
4. Beschluss vom 19.10.2007
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 15.05.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin       

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0481/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

 

über

 

 

Verbindliche verwaltungsinterne Richtlinien zur Genehmigungspraxis von Baugesuchen für die B-Pläne: I-B5e, I-B5b, I-B5a, I-B5t und I-B5m

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.10.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0481/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für die Bescheidung von Bauanträgen für Schank- und Speisewirtschaften bzw. Vergnügungsstätten, die die Geltungsbereiche der B-Pläne I-B5e, I-B5b, I-B5a, I-B5t und I-B5m betreffen, bis zum 30.11.2007 verbindliche Verwaltungsrichtlinien festzulegen, um so eine für diese Gebiete einheitliche Genehmigungspraxis sicherzustellen.

 

 

 

Das Bezirksamt hat am 28.04.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Die am 20.09.2007 von der BVV beschlossenen o. a. Bebauungsplanentwürfe wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung rechtlich geprüft.

Für die Bebauungsplanentwürfe I-B5e und I-B5t wurden die bei der Rechtsprüfung gegebenen Hinweise eingefügt. Diese beiden Bebauungsplanentwürfe haben zwischenzeitlich in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25. März 2009 erneut ein positives Votum erhalten.

 

Bei den Bebauungsplanentwürfen I-B5a, I-B5b und I-B5m wurde nach der Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die textliche Festsetzung Nr. 1 („Im allgemeinen Wohngebiet können Schank- und Speisewirtschaften nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO nur ausnahmsweise zugelassen werden“) gestrichen, da hierfür keine städtebauliche Erforderlichkeit gegeben ist bzw. auch nach mehrmaliger Überprüfung und Diskussion keine weiteren städtebaulichen Gründe über das bisher hinausgehende Maß herzuleiten sind.

 

 

 

 

 

                                                                        - 2 -

 

 

Auf der Grundlage der in den Bebauungsplänen festgesetzten Gebietsarten und des darüber hinaus geltenden § 15 BauNVO ist jeder Antrag einer Einzelfallprüfung zu unterziehen und entsprechend differenziert zu bescheiden.

 

Eine generalisierte „einheitliche Genehmigungspraxis“ mit Bezug auf eine verbindliche Verwaltungsrichtlinie neben oder außerhalb der geltenden gesetzlichen Vorschriften kann es nicht geben.

 

 

 

Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

 

 

 

Berlin,                                  

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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